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Sony BMG blitzt bei Berufung gegen Usenet-Urteil ab

Sony BMG hatte auch im zweiten Anlauf, eine einstweilige Verfügung gegen den Usenet-Provider United-Newsserver zu erwirken, keinen Erfolg. Die Richter am Münchner Oberlandesgericht wiesen einen entsprechenden Berufungsantrag zurück.

Sony BMG hatte auch im zweiten Anlauf, eine einstweilige Verfügung gegen den Usenet-Provider United-Newsserver zu erwirken, keinen Erfolg. Die Richter am Münchner Oberlandesgericht wiesen einen entsprechenden Berufungsantrag zurück.

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