Die Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV), Dagmar Sikorski, hat auf der Popkomm die Kritik ihres Verbandes am Zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle erneuert. Nach Meinung der Musikverleger ist eine angemessene Pauschalvergütung als Ausgleich für private Vervielfältigungen auch in Zukunft uneingeschränkt notwendig. DRM-Systeme würden „derzeit und in absehbarer Zukunft“ keine Lösung des Problems darstellen.
„Die DRM-Systeme sind noch nicht ausgereift“, erklärt Dagmar Sikorski. „Darüber hinaus bilden sich Widerstände gegen die Einführung von DRM-Systemen auf Grund des Datenschutzgesetzes, und hier insbesondere wegen des Schutzes der Privatsphäre.“ Schon deshalb müsse vom Grundsatz her die Pauschalvergütung bestehen bleiben, und sie müsse auch angemessen sein. „Durch die in dem Zweiten Korb vorgesehene Begrenzung der Abgabe auf fünf Prozent des Gerätepreises würden die Autoren durch den Preisverfall der Geräte benachteiligt“, befürchtet Sikorski, die die Interessen der Hardwareindustrie in dem Gesetzentwurf überbewertet sieht. „Deshalb plädieren wir zumindest für eine Mindestabgabe pro Gerät, um so zu einer angemessenen Vergütung für die Autoren zu kommen.“
Sikorski dankte außerdem Kulturstaatsminister Bernd Neumann für die Streichung der Bagatellklausel aus dem Regierungsentwurf des Urheberrechtsgesetzes. „Wir freuen uns sehr darüber, dass durch den Wegfall der Klausel in diesem Bereich nun bei dem Rechtsschutz für das geistige Eigentum die gleichen Grundsätze gelten wie für das Sacheigentum“, so die DMV-Präsidentin.






