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Sieben Jahre Strafe für Reiner Pilz

Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat den früheren CD-Fabrikanten Reiner Pilz wegen Betrugs zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Das Landgericht Mühlhausen in Thüringen hat den früheren CD-Fabrikanten Reiner Pilz wegen Betrugs zu einer Gesamtstrafe von sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil schließt eine Verurteilung aus einem früheren Verfahren zu sechs Jahren ein, von denen Pilz viereinhalb Jahre abgesessen hat. 2002 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen. Ob er wieder ins Gefängnis muss, gilt trotz des neuerlichen Urteils als unklar. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre und zehn Monate beantragt, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Pilz hatte eine CD-Fabrik in Suhl-Albrechts gebaut, die 1993 ihren Betrieb startete und 1995 Konkurs anmelden musste. Doch nicht nur Pilz geriet im Zusammenhang mit der Finanzierung der CD-Fertigungstätte, die später in der CDA Datenträger GmbH aufging, in Bedrängnis. Der Bund sowie die Länder Thüringen und Bayern steuerten staatliche Beihilfen in einer Gesamthöhe von insgesamt 284 Mio. Euro bei. Für drei Viertel dieser Gelder bestand nach Meinung der Wettbewerbshüter der EU keine rechtliche Grundlage.