Die Sekundärticketbörse Seatwave hat das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) begrüßt, wonach einem Zweitticketanbieter der Handel mit Eintrittskarten, die von Privatpersonen erworben wurden, nicht verboten werden könne.
Seatwave begrüßt BGH-Urteil
Die Sekundärticketbörse Seatwave hat das Urteil des Bundesgerichtshofs begrüßt, wonach der Handel mit Eintrittskarten, die von Privatpersonen erworben wurden, nicht verboten werden kann. Mit der Übernahme des niederländischen Unternehmens Skelper setzt Seatwave seinen Expansionskurs fort.






