Die schweizerische Landesgruppe der IFPI hat bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich die ersten Strafanzeigen gegen Filesharer gestellt. Zuvor hatte der Verband im Rahmen seiner im November 2005 gestarteten Aktion „Game Over“ „Beweise gegen private Raubkopierer“ gesammelt. Die Internetprovider hätten sich allerdings bislang geweigert die Identitäten der Nutzer den getauschten Musikdateien zuzuordnen. Im Strafrechtsfall sind die Provider laut der IFPI jedoch verpflichtet, den Behörden die Identitäten der Nutzer zu nennen.
„Wir bedauern, dass eine Lösung ohne Strafanzeige nicht möglich ist“, kommentiert Peter Vosseler, Geschäftsführer der IFPI Schweiz das Vorgehen. Ursprünglich habe der Verband auf Strafanzeigen verzichten und sich außergerichtlich mit den Filesharern einigen wollen. „Dabei sollten sich die ertappten Raubkopierer dazu verpflichten, die illegalen Musikdateien zu löschen, die weitere gesetzwidrige Nutzung von Musik im Internet zu unterlassen sowie Kosten- und Schadenersatz zwischen 3000 und 9000 Schweizer Franken (umgerechnet zwischen 1900 und 5800 Euro) zu zahlen – abhängig von der Schwere der Rechtsverletzung“, erklärt die IFPI.
Die Provider hätten es jedoch aus rechtlichen Gründen abgelehnt, die Forderungsschreiben an die betroffenen P2P-Nutzer weiterzuleiten. Daher habe sich der Verband zu dem „drastischen Schritt“ genötigt gesehen. Inzwischen bereitet die IFPI weitere Strafanzeigen vor.





