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Schwedisches Gericht verurteilt ersten Musikpiraten

Internetpiraten geht es nun auch in Schweden an den Kragen. Die schwedische Landesgruppe der IFPI feiert im Königreich das erste Urteil gegen einen privaten Filesharer, der unerlaubt Musik im Netz über Tauschbörsen angeboten hatte.

Internetpiraten geht es nun auch in Schweden an den Kragen. Die schwedische Landesgruppe der IFPI feiert im Königreich das erste Urteil gegen einen privaten Filesharer, der unerlaubt Musik im Netz über Tauschbörsen angeboten hatte.

Das Bezirksgericht in Boras verurteilte erstmals eine Privatperson wegen des unautorisierten Uploads von vier Musikstücken zu einer Strafe in Höhe von 20.000 Schwedischen Kronen (2161 Euro). Insgesamt hatte die IFPI den Behörden 30 Personen gemeldet, die in großem Umfang und ohne Erlaubnis der Rechteinhaber verschiedene Musiktitel in Tauschbörsen angeboten hätten, meldet der Verband.

„Das Urteil bedeutet einen Sieg für das Urheberecht“, freut sich Ludvig Werner, Chairman der schwedischen IFPI-Sektion, über den Schuldspruch: „Ein klarer und effektiver Urheberrechtsschutz ist die Voraussetzung dafür, dass die Branche weiter wachsen und den Konsumenten ein breites Angebot an Musikdiensten – etwa über das Internet oder Mobiltelefone – anbieten kann.“

Seit dem 1. Juli 2005 gilt in Schweden ein neues Urheberrecht, das Uploads, Downloads und den Tausch von urheberrechtlich geschütztem Material unter Strafe stellt.

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