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Schramm erstreitet Abfindung von Sony BMG

Balthasar Schramm, einstiger Deutschlandchef von Sony Music, hat sich mit seinem früheren Arbeitgeber auf eine finanzielle Entschädigung für seine Entlassung im September 2004 geeinigt. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte zuvor die fristlose Kündigung Schramms für ungültig erklärt.

Balthasar Schramm, einstiger Deutschlandchef von Sony Music, hat sich mit seinem früheren Arbeitgeber auf eine finanzielle Entschädigung für seine Entlassung im September 2004 geeinigt. Das Oberlandesgericht in Frankfurt hatte zuvor die fristlose Kündigung des Managers durch das Unternehmen für ungültig erklärt.

Schramm hatte sich im Zuge der Fusion der Musiksparten von Sony und Bertelsmann offen gegen einen Standortwechsel des Unternehmens von Berlin nach München ausgesprochen. Nach „Spiegel“-Informationen hatte unter anderem diese Aussage zur Entlassung beigetragen. Die Höhe der Vergleichssumme blieb unausgesprochen. Da Schramms Vertrag noch weitere drei Jahre gültig gewesen wäre, dürfte Sony BMG die späte Abfindung allerdings teuer gekommen sein. Nach dem Ausscheiden Schramms hatte Maarten Steinkamp die Geschäfte der fusionierten Sony BMG Deutschland übernommen.

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