Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts am 14. November im Streit zwischen GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile sorgt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilbegründung beim Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) weiterhin für Unverständnis und Fassungslosigkeit.
Schockzustand der Musikverleger hält an
Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts am 14. November im Streit zwischen GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile sorgt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilbegründung beim Deutschen Musikverlegerverband (DMV) weiterhin für Unverständnis und Fassungslosigkeit.






