Recorded & Publishing

Schockzustand der Musikverleger hält an

Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts am 14. November im Streit zwischen GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile sorgt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilbegründung beim Deutschen Musikverlegerverband (DMV) weiterhin für Unverständnis und Fassungslosigkeit.

Die Entscheidung des Berliner Kammergerichts am 14. November im Streit zwischen GEMA und den Das-Ich-Musikern Bruno Kramm und Stefan Ackermann um die sogenannten Verlegeranteile sorgt nach Vorliegen der schriftlichen Urteilbegründung beim Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) weiterhin für Unverständnis und Fassungslosigkeit.

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