Recorded & Publishing

SACEM klagt gegen Apple

Die französische Verwertungssgesellschaft SACEM will entgangene Einnahmen vom Hardwarehersteller Apple einklagen, der Urheberrechtsabgaben auf iPod-Festplatten bisher verweigert.

Die französische Verwertungssgesellschaft SACEM will entgangene Einnahmen vom Hardwarehersteller Apple einklagen, der Urheberrechtsabgaben auf iPod-Festplatten bisher verweigert. Die Vertreter von SACEM berufen sich dabei auf ein im Juli 2002 geändertes Gesetz, das die Hersteller von CD-Rohlingen, MCs und Festplatten verpflichtet, für jedes verkaufte Exemplar eine bestimmte Gebühr zu entrichten. Nach Berechnungen der Urheberrechtsgesellschaft, denen ein Betrag von 20 Euro pro iPOD zugrunde liegt, belaufen sich die Einnahmeausfälle bislang auf rund 500.000 Euro.