musikwoche: 2003 war ein besonders erfolgreiches Jahr für die deutschen Konzertveranstalter. In diesem Jahr gibt es einige Indizien, dass es nicht mehr ganz so rosig aussieht. Wie bewerten Sie bislang das Konzertgeschäft 2004, welche Entwicklung erwarten Sie bis zum Jahresende? Michael Russ: Das bisherige Konzertjahr unterscheidet sich nur unwesentlich vom Jahr 2003. Generell hängen die Besucherzahlen von den Namen der jeweiligen Künstler ab und damit sind natürliche Verschiebungen im Bereich der Zuschauer ganz normal. Konzertabsagen oder gar die Stornierung ganzer Tourneen gehören leider zu den unkalkulierbaren Risiken, mit denen unsere Branche ständig zu kämpfen hat, und solche Vorgänge können einen Tourneeunternehmer aber auch Veranstalter durchaus in eine schwierige wirtschaftliche Situation bringen. Der Ausblick auf den Herbst zeigt aber, dass die Besucherzahlen eine positive, konstante Entwicklung nehmen, und wenn man die Zahlen der phonographischen Industrie sieht, wird diese Meinung unterstrichen.
mw: Trifft es aus Ihrer Sicht zu, dass immer mehr Musiker wegen der sinkenden CD-Absätze zu verstärktem Touren gezwungen sind? Sehen Sie dadurch die Gefahr einer verstärkten Übersättigung des Konzertangebotes? Russ: Durch sinkende CD-Umsätze wird der jeweilige Musiker für den Konzertveranstalter nicht attraktiver. Es trifft also nicht zu, dass aus diesem Grund verstärkt Künstler angeboten bzw. Tourneen veranstaltet werden. Die Anzahl der Tourneen, die im Lauf einer Saison angeboten werden, haben sich in den letzten vier bis fünf Jahren nicht wesentlich verändert. Hier gilt wie so oft, das Angebot regelt die Nachfrage. Eine so genannte Marktsättigung trifft dann zu, wenn es zu einem unfairen Wettbewerb zwischen öffentlich-subventionierten und privatwirtschaftlichen Veranstaltern kommt. Im Unterhaltungsbereich ist diese Tendenz jedoch weniger sichtbar, ganz im Gegensatz zum klassischen Sektor.
mw: In der deutschen Veranstalterszene hat vor einigen Jahren mit dem Aufkommen von Entertainment-Konzernen wie CTS Eventim und DEAG ein Konzentrationsprozess eingesetzt. Zum Teil installieren diese mächtigen Verbünde auch eigene örtliche Veranstalter wie die Promoters Group Munich. Wird sich diese Entwicklung fortsetzen? Sehen Sie dadurch die Vielfalt der Veranstalterlandschaft, gerade auch der örtlichen Veranstalter, in Gefahr? Russ: Die Globalisierung findet in unserer Branche natürlich ihren Nährboden und der Konzentrationsprozess kann zum momentanen Zeitpunkt noch nicht endgültig geklärt werden. Ich gehe jedoch davon aus, dass er grundsätzlich abgeschlossen ist. Man darf in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass es neben diesen Entertainment-Konzernen eine große Anzahl hervorragender Tourneeunternehmer innerhalb unseres Verbandes gibt, die auch weiterhin das Tourneegeschäft beeinflussen werden. Für die örtlichen Veranstalter, die ja in erster Linie Partner der Tourneeunternehmer sind, sehe ich wenig Gefahr, denn das Alltagsgeschäft ohne guten örtlichen Partner wäre nicht möglich und denkbar. Außerdem ist ein wirtschaftlich zuverlässiger Partner für einen Tourneeunternehmer unabdingbar.
mw: Sie führen seit über 20 Jahren den VDKD. Auf welche Leistungen oder Erfolge in dieser Zeit sind Sie besonders stolz? Russ: Ich spreche sehr ungern über persönliche Leistungen oder gar Erfolge. Alles was der VDKD erreicht hat, hat der jeweilige Vorstand in der Gesamtheit erreicht, aber auch jedes einzelne Mitglied in der Zusammenarbeit. Mit Genugtuung blicke ich allerdings auf die Struktur unseres Verbandes. Neben der sogenannten U-Musik sind auch alle namhaften Konzertdirektionen der klassischen Musik vertreten, vom Vermittler bis zum Veranstalter. Dass wir eine vorzügliche juristische Beratung und ein funktionierendes Pressewesen haben, das allen Mitgliedern zugute kommt, sei hier erwähnt. Dass wir mit berufstypischen Institutionen gute Verbindungen pflegen, ist ebenfalls erwähnenswert.
mw: Gibt es Fehler oder Versäumnisse des VDKD, die Sie rückblickend konstatieren würden? Russ: Wenn man ehrenamtliche Verbandsarbeit auf sich nimmt, kommt es natürlich zu Versäumnissen, die jedoch nicht so schwerwiegend sind, dass sie gar unter die Rubrik Fehler fallen würden. Und sollten dennoch welche geschehen sein, sind die Mitglieder unseres Verbandes tolerant genug, zu verzeihen.
mw: Hat Ihr Verband heute mehr Einfluss als zu Beginn Ihrer Amtszeit? Hat die Konzertveranstalterbranche allgemein die Lobby, die ihr aufgrund ihrer wirtschaftlichen Bedeutung gebührt? Russ: Allein die im VDKD zusammengeschlossenen Agenturen, Stiftungen und Konzertveranstalter erwirtschaften im Jahr einen Umsatz von 1,6 Milliarden und erreichen ein Publikum von 40 Millionen Konzertbesuchern. Zum Vergleich: die Erste Fußball Bundesliga erreicht ungefähr 10 Millionen Besucher in einer Saison. Sicherlich ist die Lobby der Konzertveranstalterbranche insgesamt noch ausbaufähig – dies liegt vielleicht auch daran, dass in der Musikwirtschaft zahlreiche Akteure tätig sind und die Branche insgesamt etwas unübersichtlicher als andere ist. Durch Seminare und Symposien sind wir als Verband jedoch ständig darum bemüht, unsere Kontakte zur Politik und zu diversen Institutionen auszubauen und zu vertiefen.
mw: Inwiefern haben sich die inhaltlichen Schwerpunkte in der Verbandsarbeit seit ihrer Wahl zum Vorsitzenden bis heute verändert? Russ: Als ich vor über 20 Jahren die Präsidentschaft übernommen habe, bestand der Verband aus rund 100 Mitgliedern, die Schwerpunkte lagen ausschließlich im E-Bereich. Im Lauf der Jahre hat sich der Verband der so genannten U-Musik geöffnet und Persönlichkeiten wie Fritz Rau, Hans-Werner Funke oder Karsten Jahnke, um die Namen der ersten Stunde zu nennen, haben sich dem Verband angeschlossen, der heute rund 230 Mitglieder erfasst. Die Schwerpunkte haben sich dahingehend geändert, dass wir im Bereich der Steuergesetzgebung, der Künstlersozialversicherung, der GEMA, dem Thema Versammlungsstättenverordnung ständig gefordert sind, um Entwicklungen abzusehen und notfalls einzugreifen. Der Verdrängungswettbewerb zwischen privatwirtschaftlichen Veranstaltern und öffentlich subventionierten ist Schwerpunktthema geworden, das aufmerksames Beobachten und Reagieren nötig macht.
mw: Was unterscheidet den VDKD hinsichtlich seiner Ausrichtung und Philosophie vom zweiten Verband idkv? Ist das Bestehen zweier konkurrierender Verbände nicht ein Problem hinsichtlich der Durchsetzung der Veranstalterinteressen gegenüber der Politik? Russ: In der Musikwirtschaft existieren zahlreiche Verbände und Institutionen nebeneinander, die aber auch immer wieder die Zusammenarbeit suchen. Zu diversen Branchenthemen werden gemeinsame Erklärungen abgegeben. In der Bundeskonferenz Musikwirtschaft haben sich beispielsweise neben dem Verband der Deutschen Konzertdirektionen fünf weitere Spitzenverbände der deutschen Phono-, Verlags- und Veranstaltungswirtschaft zusammengeschlossen. Nicht zuletzt wird unser übergeordnetes Interesse, die Förderung des Musiklebens in Deutschland, durch einen Dachverband, den Deutschen Musikrat, vertreten.
mw: Ihr besonderes Engagement gilt dem Kampf gegen Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten privater Veranstalter. Was liegt in diesem Bereich im Argen? Russ: Der Verband der Deutschen Konzertdirektionen setzt sich für einen fairen Wettbewerb zwischen privaten und öffentlich subventionierten Veranstaltern ein. Die Problematik des Verdrängungswettbewerbs seitens der öffentlichen Hand bleibt jedoch bestehen. Es gab in diesem Jahr bereits zahlreiche Fälle, wo dies deutlich geworden ist. Die Vergnügungssteuer in Köln beispielsweise sollte unter anderem auf Musikveranstaltungen, die keiner regelmäßigen öffentlichen Förderung unterliegen, erhoben werden. Ein identisches Konzert organisiert von städtischer Seite wäre nicht vergnügungssteuerpflichtig gewesen, das von privatwirtschaftlicher Seite aus organisierte jedoch schon. Die unklaren Regelungen bei der Vergabe des Münchner Königsplatzes sind ein weiteres Beispiel. Im März 2004 untersagte die Stadt dort den Auftritt eines Künstlers unter Berufung auf künstlerische Kriterien, was für viele Beobachter nicht nachvollziehbar war. Da die Stadt gleichzeitig als Vermieter und Veranstalter auftritt, hat der VDKD auch hier eine Wettbewerbsverzerrung durch die öffentliche Hand festgestellt. In beiden Fällen wurden die Entscheidungen übrigens nach vehementer Kritik von Veranstaltern und dem VDKD wieder rückgängig gemacht.
mw: Ein leidiges Dauerproblem ist die so genannte „Ausländersteuer“- Regelung. Welche Lösung streben Sie hier an, wie schwer sind ihre Vorstellungen hier umsetzbar? Russ: Die vorläufige Neuregelung des Bundesfinanzministeriums zur Besteuerung ausländischer Künstler wurde notwendig, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni 2003 die Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland als nicht mit dem europäischen Recht vereinbar bezeichnet hat. Bis dahin wurden ausländische Künstler in Deutschland im Gegensatz zu ihren deutschen Kollegen pauschal auf die Bruttogage besteuert und konnten Betriebskosten nur geltend machen, wenn diese die Hälfte der Einnahmen überstiegen haben. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat der VDKD sehr begrüßt, da er sich schon seit langem für eine Vereinheitlichung und Neuformulierung der Ausländerbesteuerung im Interesse der kulturellen Vielfalt in Deutschland einsetzt. Die derzeit gültige Regelung, das vereinfachte Steuererstattungsverfahren, ist jedoch sehr aufwendig und schwer vermittelbar. Die Vorschrift, dass ausländische Künstler ihre Betriebsausgaben erst im Rahmen eines Erstattungsverfahrens erhalten, benachteiligt die ausländischen Künstler und bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand – zumal die Bearbeitungszeit beim Bundesamt für Finanzen unseren Informationen nach zwischen sechs und neun Monaten beträgt. Wir setzen uns weiterhin für einen unmittelbaren Abzug der Betriebskosten auch bei ausländischen Künstlern ein und hoffen, auf den Gesetzgeber entsprechend einwirken zu können.
mw: Im September steht die nächste Mitgliederversammlung des VDKD auf dem Plan. Was sind die wichtigsten Programmpunkte? Russ: Ein Tagesordnungspunkt sind die „Standard Terms of Business“. Diese neuen Allgemeine Geschäftsbedingungen, welche die englische Agent’s Association mit Wirkung zum 6. Juli 2004 veröffentlicht hat, haben teilweise weitreichende Folgen für die deutschen Konzertveranstalter. Es geht nun darum, im Dialog mit den englischen Agenturen sicherzustellen, dass englische Grundregeln mit europäischem Recht in Einklang gebracht werden, dass im internationalen Verkehr vernünftige Regelungen zur Geltung gelangen können und dass Regelungen, die einschneidende Belastungen deutscher Konzertveranstalter nach sich ziehen würden und die für international agierende Künstler überflüssig sind, aus den Standard Terms eliminiert werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist unsere Forderung nach der Umsatzsteuerfreiheit für Dirigentenhonorare und damit die steuerrechtliche Gleichbehandlung von Dirigenten. Auch hier ist geltendes EU-Recht noch nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt worden. Wir haben das Bundesministerium der Finanzen bereits im Frühjahr 2004 zum Handeln aufgefordert und stimmen nun das weitere Vorgehen ab. Zur Erklärung: Der Europäische Gerichtshof hat 2003 in zwei Urteilen zur Umsatzbesteuerung festgelegt, dass Solisten ebenso wie Musikensembles ausübende Künstler sind und ihnen nach dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität die Umsatzsteuerbefreiung nicht vorenthalten werden kann. Dennoch urteilen einige deutsche Finanzämter nach der Auffassung „der Dirigent ist nicht zu hören“ und sehen ihn als umsatzsteuerpflichtig im Gegensatz zu anderen Solisten an. So gilt beispielsweise in einem Klavierkonzert der Pianist als Solist, der Dirigent nicht.






