Ein US-Verwaltungsrichter hat die Universal Music Group aufgefordert, die gängige Praxis von Preisabsprachen oder anderer gegen den Wettbewerb gerichteter Vereinbarungen zu beenden. Hintergrund des Richterspruchs sind im Zusammenhang mit Live-Alben der Drei Tenöre, wegen derer die Federal Trade Commission vor knapp einem Jahr Klage gegen Universal Music und Warner Music erhoben hatte. Während der Streit zwischen der Behörde und Warner beigelegt wurde, ging er mit Universal weiter. Der Verwaltungsrichter bestätigte jetzt die Ansicht der FTC, wonach die Vereinbarung zwischen den beiden Plattenfirmen das Kartellrecht verletzte. Um zudem Wiederholungsfälle auszuschließen, muss Universal in Zukunft bei ähnlichen Kooperationen der FTC detaillierte Belege vorlegen. Universal bestreitet weiterhin jegliches Fehlverhalten und kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Richter verbietet Universal Preisabsprachen
Ein US-Verwaltungsrichter hat die Universal Music Group aufgefordert, die gängige Praxis von Preisabsprachen oder anderer gegen den Wettbewerb gerichteter Vereinbarungen zu beenden.





