Ein US-Distriktgericht in Oklahoma hat eine von der RIAA initiierte Klage von Capitol Records gegen zwei Privatpersonen wegen illegalem Filesharing abgewiesen. Da die RIAA keine ausreichenden Beweise für den Rechtsbruch vorlegen konnte, hatte sie die Abweisung selbst beantragt, um unliebsame Konsequenzen aus einer Gegenklage zu vermeiden. Das Urteil könnte nun Präzedenzcharakter für ähnlich gelagerte Fälle besitzen.
Die RIAA hatte im November 2004 die Krankenschwester Deborah Foster beschuldigt, illegal Musik im Internet verbreitet zu haben und die Klage später auch auf Fosters Tochter ausgedehnt. Als Beweis führte der Kläger eine über den Internet-Serviceprovider zurückverfolgte IP-Adresse an. Die Fosters erklärten allerdings, zum angegebenen Zeitpunkt weder einen funktionsfähigen Computer besessen noch ihren Internetzugang benutzt zu haben und erhoben Gegenklage.
Mit der Abweisung durch das Gericht sind beide Klagen aufgehoben. Die Musikfirmen haben allerdings – entgegen ihrem Antrag – die Gerichtskosten einschließlich der Kosten für den Anwalt der Beklagten zu tragen.





