Der US-Satellitenradioanbieter XM ist mit seinem Versuch gescheitert, eine Klage des Tonträgerverbands RIAA abweisen zu lassen. Das zuständige Gericht ließ den Fall zu, in dem die Plattenfirmen den Digitalfunkern vorwerfen, Lizenzvereinbarungen zu umgehen und Urheberrechte zu brechen.
Konkretes Streitobjekt sind die tragbaren Empfangsgeräte des Typs Inno mit digitaler Aufzeichnungs- und Speicherfunktion. Diese brechen nach Ansicht der Musikmajors die Urheberrechte, weil mit ihnen die Grenze vom Radiosender zum Digitalvertrieb überschritten werde. Geräte wie der Inno können bis zu 50 XM-Programmstunden aufzeichnen und digital abspeichern.
Nun muss sich entscheiden, ob XM es deswegen zum Prozess kommen lassen will oder ob stattdessen eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird. In einer Verhandlung stünde viel auf dem Spiel: Die RIAA will für jeden Song, der von XM-Kunden mit den Geräten aufgezeichnet wird, 150.000 Dollar Schadensersatz.
Die Digitalfunker wiesen in der Vergangenheit wiederholt darauf hin, dass es sich bei der Aufzeichnungsfunktion um eine legitime Form der privaten Nutzung handle. Obendrein seien die Empfänger/Rekorder so konstruiert, dass eine illegale Weitergabe oder externe Kopie der aufgezeichneten Programme verhindert wird. Aufgezeichnete Programme können nur so lange wiedergegeben werden, wie die Nutzer ihre Abogebühren für XM bezahlen.





