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RIAA besteht auf Identifizierung von Downloadern

Die RIAA wehrt sich erneut gegen Versuche, die Identität von Internet-Nutzern, die illegale Musikdateien getauscht haben, zu schützen.

Die RIAA wehrt sich erneut gegen Versuche, die Identität von Internet-Nutzern, die illegale Musikdateien getauscht haben, zu schützen. So fordert der US-Branchenverband das Bundesgericht in Washington auf, ein vom Provider Verizon und einer Internet-Nutzerin vorgebrachtes Ersuchen zurückzuweisen, das für den Schutz der Identität von File-Sharern plädiert. Die RIAA begründet den am 26. August beim Bezirksgericht Columbia eingereichten Antrag damit, dass die Argumente der Userin mit dem Spitznamen „nycfashiongirl“ sich bereits in der Vergangenheit als nicht stichhaltig erwiesen hätten: „Wie ein Ladendieb kein Recht hat, seine Identität vor Behörden geheimzuhalten, kann ein Internet-User, der seinen Computer der Welt zugänglich macht und Material, das urheberrechtlich geschützt ist, illegal kopiert und vertreibt, kein Recht auf den Schutz seiner Identität für sich beanspruchen.“ Verizon hingegen sieht in den Aktionen des Verbands einen Eingriff in die Privatsphäre seiner Kunden.

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