Die Einschätzung des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft finden Sie .
Die Reaktion der Unionsfraktion finden Sie .
Die Antwort aus dem Hause von Prof. Julian Nida-Rümelin, seit Januar 2001 Staatsminister beim Bundeskanzler und Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien, stützt sich in wesentlichen Punkten auf Zahlen und Daten der deutschen Tonträgerbranche. So stützt sich die Regierung bei der Beantwortung der ersten beiden Fragen auf Zahlenmaterial des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft.
Hierbei geht es um den Anteil der Musikbranche am Bruttosozialprodukt und um die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren in Hinblick auf Beschäftigung und Umsatz. Bei einem hochgerechneten Umsatz von mehr als fünf Milliarden Mark im Jahr 2000 beschäftige die Branche in Industrie und Handel rund 36.000 Mitarbeiter. Weitere 60.000 Beschäftigte von Verlagen, Studios, Agenturen und Veranstaltern kämen hinzu, ebenso wie mehr als 100.000 Musikschaffende.
Auch die Einschätzung der Bundesregierung, die künftige wirtschaftliche Entwicklung der Tonträgerindustrie betreffend (Frage 19), zeugt von einer erfolgreichen Lobbyarbeit des Bundesverbands Phono: „Die Tonträgerbranche steht vor großen Herausforderungen“, stellt die Regierung fest. Diese sehr allgemeine Erkenntnis unterfüttert sie allerdings mit treffenden Hinweisen auf das Medienbudget vor allem der jungen Konsumenten, das mit den wachsenden Angeboten nicht Schritt hält.
Weiterhin problematisiert sie die Probleme, die aus den „digitalen Verfielfältigungs- und Übertragungstechniken“ für die Branche erwachsen. Die Regierung resümiert: „Es ist wichtig und vordringlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wahrung der Interessen der Rechteinhaber an den Musikproduktionen bei digitaler Vervielfältigung und Übertragung zu schaffen und zu sichern.“ Die Musikindustrie begegne den Chancen und Risiken der neuen Technologien mit zunehmendem Engagement. Allerdings nennt die Bundesregierung als ein Beispiel der Nutzung der neuen Medien neben den Aktivitäten von PhonoNet auch die Kooperation mit der Telekom beim Projekt „Music-On-Demand“, das nie eine bedeutende Marktposition erlangte.
Außerdem nimmt sie an anderer Stelle bei der Beantwortung der Frage nach dem Einfluss des Internets auf die Verbreitung von Musik (Frage 22) eine Position ein, die gerade die Bedeutung der Rechtesicherung außer Acht lässt: Die vorgebliche „Demokratisierung“ durch das Internet, die die Bundesregierung als Erleichterung für Interpreten erkannt haben will, hilft den Rechteinhabern zumindest derzeit gerade nicht beim kostenpflichtigen Online-Vertrieb ihrer Werke.
Beim Thema der Talentförderung stellt die Bunderegierung fest, dass sich Fördermodelle der E-Musik nur ungeeignet auf den Bereich der U-Musik übertragen ließen. Während sich Sieger in klassischen Musikwettbewerben häufig auf dem Markt durchsetzen könnten, sei dies bei Siegern von Rock- und Popmusikwettbewerben nicht die Regel. Dagegen, so die Regierung, sei „die Mehrzahl der erfolgreichen deutschen Bands der letzten Jahre (…) über die Talentsuche der Tonträgerindustrie entwickelt worden“.
Anstatt aber die erfolgreiche A&R-Arbeit in diesem Bereich zu loben, vermutet das Team Nida-Rümelins, die Musikindustrie handle „aus einem wirtschaftlichen und nicht aus einem kulturpolitischen Interesse“. Nach dieser Vorstellung kann ein kommerziell erfolgreiches Produkt keinen kulturellen Wert haben – eine Position, mit der die gesamte kreative Industrie nicht einverstanden sein dürfte. Während im deutschsprachigen Ausland derzeit Forderungen nach einer Quote für nationale Produktionen im Radio laut werden, lehnt die Bundesregierung dieses Instrument ab. Sie „misst der Unterscheidung von deutschsprachigen und fremdsprachigen Anteilen der in Deutschland produzierten Musik keine solche Bedeutung bei, dass sie zu staatlichem Handeln wie etwa regulierender oder motivierender Art“ keinen Anlass sieht.
Die Charts-Anteile nationaler Produktionen seien zwischen 1992 und 1999 von 22 Prozent auf 46 Prozent gestiegen. Dieser Zuwachs zeige kreatives Selbstbewusstsein und habe dazu geführt, „dass Deutschland zunehmend ein Repertoire exportiert, das sich im internationalen Markt erfolgreich durchsetzen kann“. An dieser Situation hätten laut Bundesregierung „alle im deutschen Markt vertretenen Firmen, auch die inländischen Tochtergesellschaften internationaler Konzerne“, ihren Anteil. Außerdem hätten sich die Gründung des Musiksenders Viva und der Aufbau des Deutschen Schallplattenpreises Echo positiv ausgewirkt.
Eine vor allem für die Verwertungsgesellschaften interessante Position nimmt die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Vergütung auf PCs und Leermedien ein: Sie stellt fest, dass die Leermedienabgabe seit 1985 nicht erhöht wurde und auch kein Inflationsausgleich erfolgt sei. Außerdem nimmt sie Stellung in der Frage von Vergütungen auf PCs und Peripheriegeräte. Sie fordert die Beteiligten der Verhandlungen auf, zu einer Einigung zu kommen. Notfalls sei auch der Rechtsweg zu beschreiten.
Eine Festsstellung, die die Gespräche zwischen den Verwertungsgesellschaften und dem Verband der PC-Branche, Bitkom, erneut anschieben könnte. Allerdings liefert die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme auch unfreiwillig komische Interpretationen, die zudem von einer nicht zu unterschätzenden Diskrepanz zwischen den Zeitläufen in der Politik und in der freien Wirtschaft zeugen. So nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 49 zu den Verbreitungsmöglichkeiten vertraglich ungebundener Nachwuchsinterpreten neben der Vielzahl unabhängiger Labels und deren Problemen auch hoffnungsvolle Online-Portale, die „mit zunehmendem Erfolg wirksam werden“.
Die Bundesregierung betont, diese Entwicklung „aufmerksam verfolgen“ zu wollen. Allerdings zählt die Regierung als Beispiel für diese hoffnungsvollen Portale Virtual Volume und Peoplesound auf. Letztere Firma begann bereits im Juni, also rund drei Monate vor Veröffentlichung der Antwort, das Münchner Büro ihrer deutschen Niederlassung aufzulösen. Und auch auf der Homepage von Virtual Volume war zum Redaktionsschluss dieser Ausgabe die aktuellste Nachricht, „fangfrisch im Net(z)“, mit dem 30. August datiert – eine kleine Ewigkeit im Internet.
die große anfrage…
… unter der Überschrift „Bestandsaufnahme und Perspektiven der Rock- und Popmusik in Deutschland“ reichten die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Steffen Kampeter (Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss) und Dr. Norbert Lammert (kulturpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) bereits am 10. Oktober des vergangenen Jahres ein. Acht weitere Abgeordnete, darunter Dr. Wolfgang Schäuble und Dr. Rita Süssmuth, sowie die CDU/CSU-Fraktion zählten zu den Unterzeichnern dieser Großen Anfrage, die der Deutsche Bundestag als Drucksache 14/4290 veröffentlichte.
Das Schreiben der Parlamentarier geht davon aus, dass sich die gesellschaftliche Akzeptanz der Rock- und Popmusik in den vergangenen Jahren erheblich verbreitert habe. Allerdings stehe die Populärmusik „etwas abseits der staatlichen Musikförderung und der Diskussion um deren Rahmenbedingungen“, stellten sie fest. Vor diesem Hintergrund entwickelten die Antragsteller einen Katalog von 69 Fragen. Zentrale Punkte beziehen sich auf die wirtschaftliche Entwicklung der Musikbranche in den vergangene Jahren und ihre Zukunftsperspektiven oder der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Musikbranche angesichts der Herausforderungen der neuen Medien.
Außerdem reißt die Große Anfrage Themenbereiche wie die mögliche Ungleichbehandlung von U- und E-Musik durch die GEMA, Probleme der Privatkopien, Vergütungsabgaben für PCs oder auch Fördermöglichkeiten für deutsche Produktionen zum Beispiel beim Radioeinsatz an. Aber auch Fragen wie die Indizierung extremistischer oder gewaltverherrlichender Titel, die allgemeine Ausbildungs- und Nachwuchsförderung im Bereich Musik oder die nach der Wirksamkeit von Initiativen wie „Copy Kills Music“ finden sich unter den 69 Punkten des Fragenkatalogs.
Damit deckte die Unionsfraktion mit ihrer Großen Anfrage das gesamte Spektrum der Branche und ihrer Anliegen ab. Für ihre Antwort auf den umfangreichen Fragenkatalog ließ sich die Bundesregierung schließlich fast ein Jahr Zeit.






