Vor 1963 entstandene Aufnahmen fallen nicht mehr unter das Leistungsschutzrecht und können somit auch von Drittvermarktern angeboten werden – was zuletzt stark zugenommen hat. MusikWoche fragte Katalogauswerter nach den Folgen für ihre Arbeit und wie sie auf diese Praxis bei den eigenen Veröffentlichungen reagieren.
Qualität und Repertoirekenntnis helfen gegen Drittvermarkter
Vor 1963 entstandene Aufnahmen fallen nicht mehr unter das Leistungsschutzrecht und können somit auch von Drittvermarktern angeboten werden – was zuletzt stark zugenommen hat. MusikWoche fragte Katalogauswerter nach den Folgen für ihre Arbeit und wie sie auf diese Praxis bei den eigenen Veröffentlichungen reagieren.






