Recorded & Publishing

PRS verbietet Buma Lizenzvergabe außerhalb Hollands

Der Streit um europaweite Digitallizenzen scheint auch nach der Richtungsentscheidung der EU-Kommission vom Juli nicht ausgestanden. Ein niederländisches Gericht gab nun der Verwertungsgesellschaft PRS recht, die gegen eine Pauschallizenz der Buma vorgegangen war.

Der Streit um europaweite Digitallizenzen scheint auch nach der Richtungsentscheidung der EU-Kommission vom Juli nicht ausgestanden. Ein niederländisches Gericht gab nun der britischen Verwertungsgesellschaft PRS recht, die gegen eine Pauschallizenz der holländischen Buma vorgegangen war. Streitpunkt war die Vereinbarung der Buma mit dem US-Downloadhändler Beatport. Diese gilt laut den Niederländern für alle 27 Länder der EU und umfasst unter anderem das Repertoire der PRS. Die Briten bestreiten jedoch, dass die Buma das Recht habe, PRS-Repertoire außerhalb der Niederlande zu vertreten.

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