Apples Preispolitik gibt derzeit Anlass zu Diskussionen. Nun meldet sich ein Experte der Kanzlei EY Law zu Wort, der die Beschwerde gegen Apple mit einem von der EU geahndeten Fall bei VW vergleicht. Der Brüsseler Rechtsexperte Andreas Geiger erklärt gegenüber Spiegel Online, dass Apple zwar durchaus unterschiedliche Preisstrategien in unterschiedlichen Ländern verfolgen dürfe, aber durch die kontrollierte Abgrenzung der nationalen Probleme auf Widerstand vonseiten der EU stoßen werde.
„Wer eine marktbeherrschende Stellung besitzt und Teilmärkte voneinander abschottet, bekommt Probleme mit dem Kartellrecht,“ sagt Geiger und bezieht sich auf eine Auseinandersetzung zwischen dem Automobilhersteller VW und der EU. Damals hatte die EU deutliche Maßnahmen ergriffen, um VW daran zu hindern, den nationalen Vertrieb gegen Reimporte zu schützen. So wurde VW im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von rund 90 Mio. Euro verurteilt.
Apple wollte sich bisher nicht zu der Diskussion äußern, betonte jedoch in der Vergangenheit, dass man die britischen Downloadpreise, die rund 20 Prozent über den deutschen und französischen Preisen liegen, auf Drängen der Musikindustrie höher angesiedelt habe. Denn die Musikkonzerne hätten in Lizenzvereinbarungen mit Apple darauf bestanden, dass Titel nur in einzelnen europäischen Ländern vertrieben werden anstatt über einen EU-weiten iTunes-Store. Auch das Argument, dass die Tonträgerpreise in Großbritannien schon immer über dem europäischen Durchschnitt lagen, dürfte die EU-Kommission kaum beeindrucken.





