Kurz nach der Regierungsbildung steht das Thema Urheberrecht erneut auf der Tagesordnung: Bundesjustizministerin Brigitte Zypries legte am 12. Dezember den Referentenentwurf zum so genannten Zweiten Korb des Urheberrechtsgesetzes vor. Dieser Entwurf geht nun zur Abstimmung an die weiteren Ministerien. Die Phonowirtschaft begrüßt in einer ersten Reaktion zwar den vorgesehenen Auskunftsanspruch, allerdings müsse der Entwurf noch verbessert werden.
„Erfreulich ist vor allem, dass es einen Auskunftsanspruch der Opfer von Urheberrechtsverletzungen im Onlinebereich geben soll“, heißt es beim Phonoverband in Berlin. So könnten sich „Rechteinhaber direkt an die Verletzer wenden und ihre Ansprüche geltend machen“. Bislang hätten Provider bei Rechtsverstößen im Internet nur den Staatsanwaltschaften Auskunft über die Identität Verdächtiger geben dürfen, „künftig sollen die Rechteinhaber auch selbst Auskünfte erhalten können“.
„Unbefriedigend“ bleibt hingegen laut der Musikwirtschaft die vorgesehene Regelung zum Schadensersatz: „Ein Rechtsbrecher soll den Rechteinhabern die Lizenzzahlungen leisten, die er sowieso hätte leisten müssen“, heißt es dazu aus Berlin.
„Der Referentenentwurf hat noch Licht und Schatten und muss im künftigen Gesetzgebungsverfahren weiter differenziert werden“, betont denn auch Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Ein Auskunftsanspruch über die Identität von Rechtsverletzern ist vor allem für die Eindämmung von Internetpiraterie ein wichtiger Schritt, und er entlastet auch die Staatsanwaltschaften. Enttäuschend ist die zu niedrige Schadensersatzregelung: Wenn ein Schwarzfahrer, der erwischt wird, nur den normalen Ticketpreis zahlen müsste, würde kein Mensch mehr eine Fahrkarte kaufen. Hier muss im Sinne der Rechteinhaber noch nachgebessert werden.“






