Das Landgericht München I hat die Rechtswidrigkeit von Software-Programmen, die das Umgehen von Kopierschutzmechanismen ermöglichen, bestätigt. Damit setzte sich der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft in einem Rechtsstreit gegen die Firma S.A.D. endgültig durch. Zuvor hatte der Ulmer Software-Entwickler gegen eine gegen ihn erlassene einstweilige Unterlassungsverfügung Widerspruch eingelegt. Das Gericht machte unmissverständlich klar, dass Programme zur Kopierschutzumgehung ausnahmslos illegal sind. Dies gelte auch bei einer zahlenmäßigen Beschränkung, die S.A.D. in diesem Fall für seinen Patch „Copy Count“ reklamierte. Darüber hinaus widersprachen die Richter einem von der Firma in Auftrag gegebenen Gutachten, das die Umgehung von Kopierschutztechniken unter gewissen Umständen als legal bezeichnete. Um den aus Sicht von S.A.D. wohl aussichtslosen Rechtsstreit zu beenden, lenkte das Unternehmen bereits in der mündlichen Verhandlung ein und zog seinen Widerspruch zurück. Damit ist die einstweilige Verfügung von Anfang Februar als endgültige Regelung anerkannt, „Copy Count“ und vergleichbare Programme somit illegal. „Dies ist nicht nur eine Niederlage für S.A.D., sondern vielmehr eine klare Absage an alle Anbieter von Kopierschutzknackern“, kommentierte Verbändechef Gerd Gebhardt das Ende des Verfahrens. Der Phonoverband kündigte an, auch künftig konsequent gegen jeden vorzugehen, der Programme oder Geräte zur Kopierschutzumgehung herstellt und vertreibt.
Phonoverband setzt sich gegen S.A.D. durch
Das Landgericht München I hat die Rechtswidrigkeit von Software-Programmen, die das Umgehen von Kopierschutzmechanismen ermöglichen, bestätigt.






