Recorded & Publishing

Phonoverband rügt Computerzeitschriften

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft hat die Haltung der Computerzeitschriften „PCgo“ und „PC Magazin“ verurteilt. Die beiden Magazine würden öffentliche Rügen des Deutschen Presserats ignorieren sowie weiterhin zu illegalem Verhalten anleiten, lautet der Vorwurf aus Berlin.

Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft hat die Haltung der Computerzeitschriften „PCgo“ und „PC Magazin“ verurteilt. Die beiden Magazine würden öffentliche Rügen des Deutschen Presserats ignorieren sowie weiterhin zu illegalem Verhalten anleiten, lautet der Vorwurf aus Berlin.

Der Deutsche Presserat hatte bereits im Dezember gegen die Computermagazine „PCgo“ und „PC Magazin“ öffentliche Rügen mit Abdruckverpflichtung wegen detaillierter Anleitungen zu illegalen Downloads ausgesprochen. Diese seien bis heute nicht abgedruckt worden. „Statt die Rüge abzudrucken, titelt die Zeitschrift ‚PCgo‘ in der aktuellen Ausgabe erneut: ‚Original-Filme perfekt geknackt'“, ärgert sich Rechtsanwalt Barend Bakker von Waldorf Rechtsanwälte, die das Verfahren geführt hatten.

„Wenige schwarze Schafe, die mit reißerischen Titeln Auflage machen, schaden so einer ganzen Zeitschriftengattung, die überwiegend seriös berichtet“, erklärt Peter Zombik, Geschäftsführer der deutschen Phonoverbände. „Auch zwei Ausgaben später die Rügen des Presserates nicht abzudrucken, hat mit fairer Berichterstattung wenig zu tun.“

Das „PC Magazin“ hatte unter den Überschriften „Chinas illegale Download-Sites“ und „Hier klaut Deutschland“ detaillierte Beschreibungen veröffentlicht, wie sich Leser illegal Musik aus dem Internet beschaffen können. „PCgo“ berichtete unter dem Titel „Download Zone Russland“ über den illegalen Download von Software und Musik aus Russland.

Die „öffentliche Rüge mit Abdruckverpflichtung“ ist die schärfste Sanktionsmöglichkeit des Presserates, der damit den Beschwerden mehrerer Labels stattgegeben hatte. „Eine Berichterstattung über Raubkopien ist grundsätzlich legitim. Jedoch muss das Bericht erstattende Medium gewährleisten, dass der entsprechende Artikel nicht als Anleitung zum (illegalen) Download benutzt werden kann“, heißt es in der Begründung des Presserates.

Mehr zum Thema