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Phonoverband lässt Betreiber von eDonkey-Server abmahnen

Das Landgericht Hamburg fordert den Anbieter eines eDonkey-Servers per einstweiliger Verfügung auf, seinen Rechner vom Netz zu nehmen. Peter Zombik kündigt weitere Maßnahmen gegen Betreiber von Tauschbörsen an.

Das Landgericht Hamburg fordert den Anbieter eines eDonkey-Servers per einstweiliger Verfügung auf, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort Musikdateien zum unautorisierten Download angeboten werden. Auf den Betroffenen kommen laut Informationen des Bundesverbands der Phonographischen Wirtschaft Gerichts- und Anwaltsgebühren in Höhe von rund 5000 Euro zu. Bei Zuwiderhandlung drohe ihm ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Phonoverbands-Geschäftsführer Peter Zombik kündigt weitere Maßnahmen gegen Betreiber von Tauschbörsen an: „Wir werden in Zukunft gegen jeden Betreiber von Tauschbörsen-Servern vorgehen, wenn dort illegale Angebote zu finden sind.“ Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg decke sich mit vorherigen Verfügungen der Landgerichte in Frankfurt und Düsseldorf. „Es ist bedauerlich, dass die an sich sinnvolle Technologie von Tauschbörsen immer noch zu massenhaften Urheberechtsverletzungen missbraucht wird, obwohl längst entsprechende Filtertechnologien zur Verfügung stehen.

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