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Phonoverband kritisiert Regierung wegen Durchsetzungsrichtlinie

Am 24. Januar segnete das Bundeskabinett seinen Gesetzesentwurf für die Durchsetzungsrichtlinie geistiger Eigentumsrechte ab. Angesichts von Abmahndeckelung und Richtervorbehalt im Kampf gegen Onlinepiraten sprechen die Phonoverbände von einem „zahnlosen Tiger“.

So hatte sich das die Musikwirtschaft nicht vorgestellt: Am 24. Januar segnete das Bundeskabinett seinen Gesetzesentwurf für die Durchsetzungsrichtlinie geistiger Eigentumsrechte ab. Angesichts von Abmahndeckelung und Richtervorbehalt im Kampf gegen Onlinepiraten sprechen die Phonoverbände von einem „zahnlosen Tiger“.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erhielt von ihren Ministerkollegen weitgehend Zustimmung für ihren Referentenentwurf, der bereits im November für Stirnrunzeln in der Branche gesorgt hatte. Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen Rechteinhaber zwar künftig „unter bestimmten Voraussetzungen“ leichter Auskünfte über die Kunden von Internetanbietern erfragen können, wenn diese wegen Filesharing auffällig werden. Doch auch nach der neuen Regelung bleibt der richterliche Vorbehalt erhalten.

Rechteinhaber müssen vor einer Auskunft über die Realdaten eines ISP-Kunden erst nachweisen, dass Urheberrechte „in gewerbsmäßiger Weise unter einer bestimmten IP-Adresse“ verletzt wurden. Von der Idee eines umfassenden Auskunftsanspruchs, wie ihn die Verbände gefordert hatten, ist also nur wenig übrig geblieben. Damit habe die Regierung „eine Chance verpasst, effektiv und unbürokratisch gegen die Flut der illegalen Downloads vorzugehen“, erklärten die Phonoverbände im Anschluss an den Kabinettsbeschluss. In Deutschland würden 20-mal mehr Songs illegal aus dem Netz gefischt als legale Downloads verkauft. Durch Raubkopien und Filesharing entstünde der Musikwirtschaft ein jährlicher Einnahmeverlust in dreistelliger Millionenhöhe.

Mit Unverständnis und Kritik reagierte Verbändechef Michael Haentjes auch auf die Einführung einer Deckelung der Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen. „Damit werden Künstler und Musikwirtschaft doppelt bestraft“, sagte Haentjes. „Sie haben den Schaden und müssen auch noch die Kosten der Rechtsverfolgung weitgehend selber tragen.“

Mit dieser Begrenzung des Kostenerstattungsanspruchs auf maximal 50 Euro für die erste Abmahnung will Zypries sicherstellen, „dass bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen nicht über das Ziel hinausgeschossen wird“. Für Haentjes steht jedoch fest: Die Regierung hat mit ihrem Entwurf der umzusetzenden EU-Enforcement-Directive „das Ziel verfehlt, der Kreativwirtschaft effektive Mittel zum Schutz ihrer Rechte an die Hand zu geben“.

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