Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft begrüßt die Forderung des Bundesrates, Internet-Verbindungsdaten künftig auch für zivilrechtliche Verfahren zu speichern und herauszugeben. Datenschutz dürfe kein Täterschutz sein, heißt es aus Berlin. Bisher sehe der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung vor, dass die von Internet-Zugangsanbietern gespeicherten Daten unter anderem nur zur Verfolgung von Straftaten oder zur Terrorismusabwehr gespeichert und herausgegeben werden dürfen. Damit hätten die Inhaber von geistigen Eigentumsrechten wie die Musik-, Film-, Software- oder Spieleindustrie keine Möglichkeit mehr, illegale Anbieter ihrer Produkte im Internet auf zivilrechtlichem Wege zu verfolgen.
„Der Gesetzentwurf konterkariert damit ein wesentliches Anliegen des Gesetzentwurfs zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“, zitieren die Phonoverbände aus der Stellungnahme des Bundesrats.
„Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Justizministeriums ist ein Freibrief für Internetpiraterie. Aus Datenschutz wird so Täterschutz“, klagt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Phonoverbände, Michael Haentjes. Der im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung geistigen Eigentums vorgesehene zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern würde „leerlaufen“: „Widersprüchliche Gesetzgebung und Rechtsprechung führen dazu, dass Künstler und Unternehmen der Kreativwirtschaft tatenlos zusehen müssen, wie das Urheberrecht in der digitalen Welt zunehmend wirkungslos wird“, mahnt Haentjes. Allein in Deutschland seien im vergangenen Jahr 374 Millionen Musikstücke illegal aus dem Internet heruntergeladen worden, damit kämen auf einen legal gekauften Song rund 14 illegale.






