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Phonoverbände begrüßen Düsseldorfer Usenet-Urteil

Als scheinbar gesetzestreue Alternative zu illegalen Tauschbörsen propagieren seit einiger Zeit verschiedene Anbieter einen Zugang zum sogenannten Usenet. Doch auch im Usenet gilt das Urheberrecht, wie das Landgericht Düsseldorf nun auf Klage eines Musiklabels deutlich machte.

Als scheinbar gesetzestreue Alternative zu illegalen Tauschbörsen propagieren seit einiger Zeit verschiedene Anbieter einen Zugang zum sogenannten Usenet. Über ihre Newsserver könne man nahezu unbegrenzt Musik, Videos, Games und Bilder herunterladen, lautet die oft zweifelhafte Werbebotschaft. Doch auch im Usenet gilt das Urheberrecht, wie das Landgericht Düsseldorf nun auf Klage eines Musiklabels deutlich machte.

Die Betreiber von kommerziellen Newsservern hätten die Pflicht, illegale Angebote in ihrem Dienst zu löschen, sobald ein konkreter Hinweis vorliegt, stellten die Richter in einer jetzt vorliegenden Entscheidung fest. Auslöser war die Klage eines Musiklabels, das gegen die Bereitstellung seiner Musikstücke über das Usenet gegen den Host-Provider United Newsserver geklagt hatte. Nach Ansicht des Gerichts sei United Newsserver in der Lage, die Rechtsverletzung technisch und rechtlich zu unterbinden. Und weil das Unternehmen unmittelbar wirtschaftlich davon profitiere, sei dies auch zumutbar.

„Wer illegale Inhalte im Internet bereithält oder den Zugang zu ihnen ermöglicht, kann sich nicht aus der Verantwortung stehlen“, begrüßte Peter Zombik, Geschäftsführer der Deutschen Phonoverbände, die Entscheidung des Landgerichts. Bei Zuwiderhandlung gegen das Urteil drohe dem Betreiber ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. In ihrer Urteilsbegründung beziehen sich die Düsseldorfer Richter ausdrücklich auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der Betreiber von Internetforen ehrverletzende Beiträge von ihren Seiten entfernen müssen, auch wenn sie nicht für den Inhalt der Beiträge verantwortlich sind.

Das Usenet ist ein weltweites elektronisches Netzwerk, in dem sich die Nutzer zu verschiedensten Themen in Diskussionsforen, sogenannten Newsgroups, austauschen. Die Newsgroups sind weltweit auf verschiedenen Servern gespeichert, die ihre Inhalte ständig untereinander spiegeln. Der Zugang erfolgt über das Internet mit einer speziellen Newsreader-Software und ist teilweise kostenpflichtig. Neben der Mehrzahl der moderierten und selbst kontrollierten Newsgroups existiert auch ein Bereich, in dem neben Nachrichten auch Dateianhänge abgelegt werden können. In diesem Bereich komme es immer wieder zu Urheberrechtsverletzungen, klagt der Phonoverband. So habe auch das Landgericht Hamburg Anfang des Jahres in einem ähnlich gelagerten Fall zugunsten des Rechteinhabers entschieden, kommt der Hinweis aus Berlin.

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