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OLG München legt GEMA-Tarif für Tanzschulen fest

Schon einige Zeit lief zwischen der GEMA und der Deutschen Tanzschulinhaber Vereinigung ein Prozess vor Gericht, in dem es um die Abgaben für Musiknutzung seitens der Tanzschulen ging. Das Oberlandesgericht München legte nun einen konkreten Satz fest.

In dem Verfahren zwischen der GEMA und der Deutschen Tanzschulinhaber Vereinigung (DTIV) hat das Oberlandesgericht München einen Vergütungssatz von 4,46 Prozent der Netto-Kursumsätze für die Nutzung von Musik in Tanzschulen festgelegt.

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