Recorded & Publishing

OLG Frankfurt setzt sich in Urteil mit Pastiche-Schranke auseinander

Nach der jüngsten BGH-Entscheidung zum Fall „Metall auf Metall“ kam die Frage nach der Pastiche-Schranke nun in einem weiteren musikalischen Rechtsstreit auf. Bei der Kanzlei SKW Schwarz wertet Götz Schneider-Rothhaar das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts als „ein wegweisendes Ergebnis“ in Sachen Urheberrecht im KI-Zeitalter.

“Die Entscheidung ist für Urheberinnen und Urheber ein wegweisendes Ergebnis, das weit über den Einzelfall in die gesamte Musikbranche ausstrahlt“, sagt Götz Schneider-Rothhaar als Partner der Kanzlei SKW Schwarz und als Vertreter der Klägerin im aktuellen Fall. Besonders zu begrüßen sei „die Klarstellung, dass auch im Kontext von KI-gestützten Musikproduktionen eine menschliche Schöpfung – so weit erkennbar – urheberrechtlich geschützt“ seien. 

Aber damit noch nicht genug: „Wir haben hier im Übrigen die erste rechtskräftige Entscheidung, die sich nach der jüngsten BGH-Entscheidung zu „Metall auf Metall“ mit den konkreten Voraussetzungen des Pastiche auseinandersetzt“, ergänzt Götz Schneider-Rothhaar. „Für die Kreativbranche ist damit klargestellt: Die individuelle Leistung von Autoren und Kreativschaffenden genießt weiterhin einen extrem hohen Schutz.“

In dem Verfahren tritt die Kanzlei SKW Schwarz als Vertreter der Songtexterin auf, die mit an dem Titel „(M)eine Geschichte“ des Projekts Whorensohn mitwirkte; laut den Namen der Mitwirkenden bei Spotify Olga Krüger. 

Die Klägerin ging gegen die Nutzung einer Textpassage vor in einem anderen Titel vor, diese seien ungefragt übernommen worden. Die Beklagten führten hingegen an, dass der Song der Klägerin mittels künstlicher Intelligenz generiert worden sei. Lut Angaben von SKW Schwarz sei die Musik zum Track tatsächlich unbestritten mit Suno.ai produziert worden und damit nicht „urheberschutzfähig“, nach Ansicht des Gerichts aber behalte der Text sehr wohl seinen Schutz, auch wenn andere, nicht geschützte oder auch KI-generierte Teile hinzugefügt worden waren.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) gab dem Antrag der Klägerin auf Unterlassen der späteren Veröffentlichung durch die Beklagten im Eilverfahren Anfang Oktober statt und veröffentlichte seine Entscheidung jüngst online; bereits Ende 2025 fiel ein vorausgehendes Urteil vor dem Landgericht Frankfurt.

Laut Angaben von SKW Schwarz habe das OLG nun auch den Einwand der Beklagten nicht gelten lassen, es liege ein sogenanntes Pastiche vor. Dafür fehle es „dem angegriffenen Musiktitel schon offensichtlich an jeglichem für die Annahme einer Pastiche erforderlichen künstlerischen Dialog mit dem Werk der Klägerin“, heißt es dazu aus Frankfurt. In der jüngsten Rechtsprechung zu „Metall auf Metall“ hob der BGH im September unter anderem auf diese Art der kreativen Auseinandersetzung ab: im Frühjahr sammelte MusikWoche erste Reaktionen aus der Branche zur vorausgehenden EuGH-Entscheidung.