Recorded & Publishing

Oberlandesgericht gewährt Elvis-Erben Auskunftsanspruch

Im Streit zwischen den Erben von Elvis Presley und Sony Music entschied das Oberlandesgericht München nun, dass das Unternehmen Auskunft über die Veröffentlichung und Auswertung von Elvis-Titeln ab April 2008 geben muss.

Im Streit zwischen den Erben von Elvis Presley und Sony Music Germany entschied das Oberlandesgericht München am 18. Juli 2013, dass das Unternehmen Auskunft über die Veröffentlichung und Auswertung von Elvis-Titeln ab April 2008 geben muss.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden