Im Streit zwischen den Erben von Elvis Presley und Sony Music Germany entschied das Oberlandesgericht München am 18. Juli 2013, dass das Unternehmen Auskunft über die Veröffentlichung und Auswertung von Elvis-Titeln ab April 2008 geben muss.
Oberlandesgericht gewährt Elvis-Erben Auskunftsanspruch
Im Streit zwischen den Erben von Elvis Presley und Sony Music entschied das Oberlandesgericht München nun, dass das Unternehmen Auskunft über die Veröffentlichung und Auswertung von Elvis-Titeln ab April 2008 geben muss.






