Gerade noch hatte der GEMA-Vorstandsvorsitzende Reinhold Kreile die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft zur Wachsamkeit aufgefordert, da geht die Auseinandersetzung über die angemessene Höhe von Vergütungen schon in die nächste Runde: Nun greift die britische BPI mit Unterstützung von Online- und Mobilanbietern die Verwertungsgesellschaft MCPS-PRS an. Die Höhe der Tarife für die Auswertung von Musikaufnahmen über Downloads oder Streams seien nicht nachzuvollziehen, heißt es.
„Die Lizenzgebühr, die die Alliance bei einem Download erhebt, ist beinahe doppelt so hoch wie die für einen Song auf einer CD“, klagt BPI-Chefjurist Geoff Taylor. Demnach lägen die britischen Tarife im physischen Bereich bei 6,5 Prozent des Verkaufspreises oder 8,5 Prozent des HAPs, und Radiostationen zahlten zwischen drei und gut fünf Prozent ihrer Nettoanzeigenerlöse, gleichzeitig verlange die MCPS-PRS aber Vergütungen in Höhe von zwölf Prozent für die meisten Auswertungsmöglichkeiten im digitalen Bereich. Eine Änderung in der Art, wie ein Kunde seine Musik erhalte, sei kein Grund für solch eine Erhöhung der Vergütung, moniert die BPI.
Der britische Phonoverband will den Fall nun vor das britische Copyright Tribunal bringen, das Gegenstück zur deutschen Schiedsstelle beim Marken- und Patentamt. Dabei baut die BPI auf Unterstützung von sieben Onlineanbietern: AOL, iTunes, MusicNet, Napster, RealNetworks, Sony Connect und Yahoo! wollen an der Seite der Plattenfirmen die geforderten Tarife der MCPS-PRS, einem Joint Venture der Verwertungsgesellschaften für mechanische Lizenzen und Aufführungsrechte in Frage stellen.





