Die GEMA und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben sich auf einen neuen Tarif für die Nutzung von Musik in Hörbuchproduktionen geeinigt. Mitglieder des Börsenvereins entrichten für die Verwendung von geschützter Musik demnach künftig sechs Prozent vom Endverbraucherpreis des Hörbuchs an die GEMA.
Die Mitglieder des Börsenvereins erhalten durch den Pilotabschluss einen Gesamtvertragsrabatt von 20 Prozent. „Die Vergütung wird auf der Grundlage eines aus dem Endverbraucherpreis errechneten Händlerabgabepreises berechnet“, beschreibt der Börsenverein das ausgehandelte Verfahren. Die Abrechnung soll außerdem künftig sekundengenau erfolgen. Hintergrundmusik schlägt wie bisher nur mit der Hälfte der realen Spieldauer zu Buche.
„Wir sind froh darüber, dass wir jetzt klare Vorgaben haben, wie wir mit geschützter Musik in Hörbüchern umgehen können“, erklärt Claudia Gehre von Der Audio Verlag, die das Thema im Arbeitskreis Hörbuchverlage des Börsenvereins vertritt. „Der Vertrag bringt in fast allen Punkten wesentliche Fortschritte gegenüber der bisherigen Situation.“
Beide Parteien wollen zudem in den nächsten Monaten gemeinsam daran arbeiten, das Meldeverfahren zu vereinfachen. Außerdem finden die Verhandlungen über einen Tarif für die Musiknutzung bei Hörbuchdownloads eine Fortsetzung. Mit einem Abschluss rechnet der Börsenverein erst im Jahr 2007.





