Recorded & Publishing

Napster wirft Musikindustrie wettbewerbsfeindliche Praktiken vor

Im Urheberrechtsstreit zwischen der Musikindustrie und Napster ist die Online-Tauschbörse vor Gericht in die Offensive gegangen.

Im Urheberrechtsstreit zwischen der Musikindustrie und Napster ist die Online-Tauschbörse in die Offensive gegangen. In der Anhörung vom vergangenen Mittwoch, in der Richterin Marylin Hall Patel sich zuvor , warfen die Napster-Vertreter den Majorfirmen wettbewerbsfeindliche Praktiken vor. Dies betreffe die Vorgehensweise bei der Etablierung der Online-Dienste MusicNet und pressplay. So sei in der zwischen Napster und MusicNet eine Exklusivklausel enthalten, die es Napster verbiete, eine entsprechende Vereinbarung mit anderen Labels oder Diensten, einzugehen. Die Plattenfirmen missbrauchten damit ihre Urheberrechte, so die Anwälte der Tauschbörse, die dem Gericht zur Untermauerung ihrer Vorwürfe eine Erklärung des Stanford-Professors und Experten auf den Gebieten Kartellrecht und geistiges Eigentum, Roger Noll vorlegten. Patel kommentierte die Aussagen mit den Worten: „Das sieht verdächtig aus, hört sich verdächtig an und riecht auch verdächtig.“ Die Rechtsanwälte der Musikindustrie betrachten die Argumente als einen Versuch Napsters vom eigentlichen Fall abzulenken. Sollten diese Aspekte im weiteren Verfahren eine größere Rolle einnehmen, gehen Prozessbeobachter sogar von der Möglichkeit aus, dass Napster für begangene Urheberrechtsverletzungen keinen Schadenersatz an die Musikindustrie leisten muss.