Wie sich Fachjuristen in der Krise über Wasser halten Bald herrschen wieder überall Recht und Ordnung München – Früher machten sie Künstler reich und ärgerten Plattenfirmen. Doch längst sind auch die Rechtsanwälte in der Musikbranche in den Sog der Rezession geraten. Wie sehen die Herausforderungen und Risiken des Berufs in Zeiten digitaler Umwälzungen aus? „Wenn ich einem jungen Anwalt, der sich im Musikrecht spezialisieren möchte, einen Rat geben kann, dann den, dass er sich etwas anderes suchen soll.“ Walter Lichte, seit nahezu 30 Jahren als Musikrechtsanwalt tätig und eine anerkannte Koryphäe im Urheberrecht, bringt die Situation der Juristerei in der Musikbranche auf den Punkt. In den Neunzigern reichte der Einfluss der Branchenanwälte noch sehr weit, doch mittlerweile stellen die Umwälzungen in der Industrie auch ihre Rolle in Frage. Helge Sasse, Gründer und Namensgeber der Kanzlei Sasse & Partner, der seit 1992 als Rechtsberater von Medienunternehmen eine wichtige Rolle spielt, bewertet die Lage ähnlich wie Lichte: „Der klassische Musikrechtsanwalt, der die Interessen von Künstlern, Produzenten und Autoren bei der Verhandlung von Bandübernahme- und Verlagsverträgen vertritt, ist am Ende. Vielleicht kann er noch als Einzelkämpfer überleben, aber eine Kanzlei mit mehreren Anwälten kann man mit diesem Geschäftsmodell nicht mehr aufbauen.“ Seit es 1999 zum ersten deutlichen Absatzrückgang in der Musikindustrie in Deutschland kam, setzt sich der Abwärtstrend fort. Auf den CD-Boom der 80er- und 90er-Jahre, bei dem sich die Verkäufe schließlich auf hohem Niveau einpendelten, und auf die eine gewisse Zeit anhaltende Aufbruchstimmung durch Internetboom und MP3 folgte eine Katerstimmung, die noch immer nicht überwunden ist. Massenhaftes Musikkopieren und Internetpiraterie ließen die CD-Verkäufe schrumpfen; durch die Gratiskultur im Internet konnte dort kein neues Geschäftsmodell überleben. Es gibt keinen Winkel in der Musikindustrie, der von den Auswirkungen verschont geblieben ist. Selbstverständlich auch nicht der Bereich der Rechtsberatung. Boutiquen, Einzelkämpfer, Dickschiffe Doch wie sieht dieser Markt in Deutschland eigentlich aus? Es gibt drei Kanzleitypen: so genannte Medienboutiquen, Ein- oder Zweimann-Kanzleien und die Medienabteilungen der Großkanzleien. Bei der ersten Kategorie, den Medienboutiquen, handelt es sich um ungefähr 50 Kanzleien, die im Bereich TV, Film und Entertainment auf hohem Niveau arbeiten. Führende Namen im Musikrecht sind in dieser Kategorie die Kanzleien Sasse und Partner, Zimmermann & Decker, Kornmeier Kollegen, Lichte Rechtsanwälte, Scheuermann Strittmatter & Westerhoff, Schulz Meltendorf Mergener & Partner sowie Poll & Ventroni. Die Anwälte dieser Kanzleien haben hervorragende Kontakte zu den wichtigen Entscheidungsträgern in der Musikindustrie und können aufgrund des guten Netzwerks ihren Mandanten mehr als die rechtliche Beratung bieten, ihnen zum Beispiel als Newcomer eventuell auch ein Entrée verschaffen. Doch die Beratung im Musikrecht spielt bei diesen Kanzleien mittlerweile eine untergeordnete Rolle, denn beraten werden alle Unternehmen und Kreative aus dem Medienbereich. Im Zentrum steht die Vertragsgestaltung zwischen Künstlern, Produktionsfirmen, Sendern, Tonträgerherstellern und Vermarktungsgesellschaften. Die Betreuung der Mandanten erfolgt über die verschiedenen Branchen der Medien hinweg. Man kann also eine Vernetzung der Mandanten aus Film, Fernsehen und Musik fördern und Anregungen zur Kooperation geben. Daneben gibt es einige Ein- oder Zweipersonen- Kanzleien, die aufgrund der persönlichen Beziehungen zu Künstlern, 8 7/2005 3 7/2005 9 Foto: Branscheid/photothek.net; Montage: musikwoche 10 7/2005 dossier.musikanwälte zu einem Independent-Musiklabel oder -Verlag deren rechtliche Betreuung übernehmen. Auch in diesen Kanzleien bestimmt die musikrechtliche Beratung nicht den Hauptgeschäftsbereich, sondern stellt lediglich einen Teil der Aktivitäten dar. Jutta Stegemann zum Beispiel hat lange Jahre bei BMG Music als Business- Affairs-Managerin gearbeitet, bevor sie sich als Einzelanwältin selbstständig machte. Sie betreut zwar auch Künstler und Autoren, hat aber ihren Mandantenstamm um kleine Unternehmen aus der Werbe-, Merchandising- und Veranstaltungsbranche erweitert. Die Anwältin stellt fest: „Meine Künstler oder Manager machen ihre Bandübernahmeverträge zum Teil selbst und bitten mich nur, noch mal drüber zu gucken, ob das so in Ordnung ist. Das ist kein funktionierendes Geschäftsmodell. Ich musste mir also neue Felder suchen.“ Bleiben noch drittens die Urheberrechts- beziehungsweise Medienabteilungen der Großkanzleien, die von Künstlern oder kleineren Medienunternehmen indes kaum konsultiert werden. Diese Abteilungen verfügen im Musikrecht zwar über theoretische Expertise, aber in der Regel kaum über intensive Kontakte. Auch wegen der hohen Stundensätze, die mit 250 Euro aufwärts zu Buche schlagen, meiden Klienten aus der Musikbranche die Großkanzleien. Stellenabbau wegen Zentralisierung Denn die Devise heißt sparen. Musik wird zwar geliebt und viel gehört, aber wenn möglich nicht bezahlt. So sieht sich die Musikindustrie in Deutschland seit dem Jahr 1999 mit einem ständigen Absatzrückgang konfrontiert. Und als die damals noch fünf großen Musikunternehmen erkannten, dass es sich dabei nicht um ein kurzzeitiges Phänomen handelte, reagierten sie unter anderem mit der Beendigung vieler bestehender Verträge. Musikrechtsanwälte sahen sich zunehmend mit der Aufgabe betraut, nicht mehr über neue langfristige Verträge zu verhandeln, die wiederum Betreuungsbedarf nach sich zogen, sondern über Aufhebungsverträge, bei denen Nachfolgemandate entfielen. Darin erkennt Christian Pleister, Rechtsanwalt der Sozietät Nörr, Stiefenhofer und Lutz in Berlin und spezialisiert auf die Betreuung von Medienunternehmen, die größte Auswirkung auf die Anwälte: „Die Zeit der großen Verträge in der Musikbranche ist vorbei. Der Kostendruck der Major-Labels steigt. Es gibt kaum noch A&R-Investment und daher nur noch wenige Mandate in diesem Bereich. Durch den Absatzrückgang bröckeln die Honorare, wenn es überhaupt noch große Mandate in diesem Bereich gibt. Der letzte große Labelvertrag ist Jahre her.“ Hinzu kommt, dass die sinkenden Verkaufszahlen von Tonträgern in Deutschland und die Zentralisierungstendenzen der großen vier Musikunternehmen dazu führen, dass man von den deutschen Niederlassungen stärkere Fokussierung auf Schwerpunkte erwartet. Man investiert vorwiegend in Künstler, die bereits weltweit erfolgreich sind oder aber das Potenzial haben, weltweit erfolgreich zu werden. Und dabei handelt es sich in der Regel nicht um deutsche Produktionen. Diese Tendenz bestand schon früher, jedoch wurde sie noch nie so rückhaltlos durchgesetzt wie in den letzten Jahren. Im Rahmen der Umstrukturierungen, die jeder Major durchführte, manche sogar mehrmals, entließ man genauso radikal Personal wie Künstler. Für deutsche externe Musikrechtsanwälte hat diese Zentralisierung zur Folge, dass weniger Mandate im Inland entstehen. Dassellbe gilt für den in Deutschland angestellten Anwalt eines Majors. Und immer häufiger führen die Juristen in den Konzernzentralen im Ausland Verhandlungen mit deutschen Vertragspartnern. So schloss Oliver Schwenzer, Leiter der Rechtsabteilung von Arvato Mobile, den Vertrag über die Nutzung von Ringback-Tunes mit dem Juristen der Konzernzentrale von EMI Music in London. Wege aus der Depression Immer mehr Aufgaben der regionalen Niederlassung verlagern sich ins Headquarter. Nach Einschätzung von Oliver Schwenzer führen die Entlassungen der letzten Jahre bei Universal, Sony BMG, EMI und Warner auch zu einer größeren Konkurrenz unter den externen Musikrechtsanwälten. In einst großen Rechtsabteilungen wie zum Beispiel derjenigen bei Warner Music, die früher mit fünf Anwälten besetzt war, arbeitet heute nur noch ein Jurist. Seine entlassenen Kollegen sind selbstredend auf sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auswertung von Musik spezialisiert und kennen zumindest in dem Unternehmen, für das sie gearbeitet haben, manche Entscheidungsträger gut. Diese hoch spezialisierten Anwälte machen sich in der Regel selbstständig und treten damit in eine Konkurrenz zu den alteingesessenen Musikrechtsboutiquen. Helge Sasse hat diese Situation genutzt und zwei ehemalige Chefjustiziare im Jahr 2002 zu Partnern seiner Kanzlei gemacht: den früheren Justiziar von Sony Music, Eberhard Kromer, und Hans-Martin Gutsch, der vorher bei edel music arbeitete. Von edel stieß zudem Gute Beziehungen im Netzwerk (v.l.n.r.): Walter Lichte mit Sabine Anger von T-Mobile und Peter Maffays Manager Dieter Viering Spezialisten: Udo Kornmeier (l.) vertritt 3p, Rüdiger Plegge arbeitet für Westernhagen 7/2005 11 musikanwälte.dossier Anwalt Thomas Schlegel zu Sasse und Partnern. Grundsätzlich gilt natürlich, trotz Branchenkrise: Anwälte werden auch weiterhin gebraucht. Sie müssen nur wissen, wo man sie braucht. Walter Lichte sieht die Mobilfunkfirmen als Entertainment- Unternehmen der Zukunft. Denn die Mobilfunker werten Musik mittlerweile erfolgreich über verschiedene Wege aus. Monophone oder polyphone Klingeltöne waren da nur der Anfang. Letzten Sommer startete die deutsche Niederlassung von Vodafone das Angebot „Vodafone Music Downloads.“ Und nachdem Apple und Motorola gemeinsam ein Handy entwickelt haben, das eine mobile Variante der Apple-Software iTunes enthält, ist auch ein Boom bei den Downloads auf das Mobiltelefon zu erwarten. Von ihm werden neben den Musikverlagen auch die Musiklabels profitieren. „Die Gratiskultur bei digitalen Inhalten, die im Internet viele Geschäftsmodelle zerstört hat, wird im Handy-Markt nicht Einzug halten“, bekräftigt Lichte. Er selbst hat sich große Expertise im neuen Geschäftsbereich erarbeitet und betreut den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkomm). Musik vom Markenartikler Das Urheberrecht und die angrenzenden Rechtsbereiche unterliegen seit Jahren einer dynamischen Entwicklung; der Bedarf nach neuen rechtlichen Standardlösungen ist also vorhanden. Dabei ist die Kenntnis der zugrunde liegenden Vertragslage zwischen Produzenten, Interpreten und Verwertern ebenso wie die Kenntnis der Rechtslage sowie der Befindlichkeiten der Beteiligten eine wichtige Voraussetzung dafür, um die bisherigen Geschäftsmodelle und Vertragskonstruktionen neu definieren zu können. Langfristig sind die Aussichten, dass ein stabiler mobiler Musikmarkt entsteht, hervorragend. 350 Mio. europäische Handybesitzer haben sich im Jahr 2004 rund 150 Mio. Klingeltöne heruntergeladen. Für den Musikrechtsanwalt eröffnet sich dadurch langfristig nicht nur ein weiteres Beratungsfeld, sondern darüber hinaus wird wieder mehr Geld mit der Auswertung von Musik verdient und damit wiederum die Möglichkeit geschaffen, mehr Geld in neue Künstler zu investieren. Der Kreis schließt sich dann, wenn diese Künstler oder Unternehmen verstärkt rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Helge Sasse sieht ein weiteres neues Beratungsfeld für Musikanwälte auch im gesteigerten Interesse der Markenunternehmen an Musik und im Rollenwandel, den die Musikunternehmen durchleben. „Die Musikfirma wird zum Anbieter von Inhalten und trifft bei einem Markenunternehmen wie zum Beispiel DaimlerChrysler auf einen Verwerter von Inhalten, der nicht aus dem Entertainment-Bereich stammt, aber Musik zu Zwecken des Marken- Brandings nutzen möchte. Das Musiklabel ist also nicht mehr der letztendliche Verwerter der Musik“, – so beschreibt Sasse die neue Rollenverteilung. Die Marke kauft die Musik im Paket, zu einem bestimmten Preis, mit einer bestimmten Auswahl aus dem Katalog eines Labels, inklusive aller Rechte zum Vertrieb auf CD, über mobile Kanäle oder das Internet. Die Musikauswahl kann ihren Weg zum Kunden damit – neben den bekannten Vertriebswegen – auch über die Kanäle des Markenartiklers finden. Dieses Modell existiert zwar seit Jahren, wurde jedoch von den Musikunternehmen nicht gefördert, da die interne Rechteklärung für solche Projekte sehr aufwändig ist. Denn der leichte Zugriff auf die riesigen Kataloge der Plattenfirmen besteht nur in der Theorie; bekanntermaßen versperren Zustimmungsvorbehalte und Auswertungsbeschränkungen den Weg. Eines der ersten Projekte auf diesem Gebiet war die McDonalds-Compilation 1993: Die Restaurants des Fast-Food-Filialisten verkauften eine von Virgin Music zusammengestellte CD. „Das Interesse der Markenartikler an solchen Kooperationen ist groß, und dieser Wettbewerb wird die großen Musikfirmen zum Umdenken zwingen sowie den Servicegedanken fördern“, meint Helge Sasse, der den McDonalds- Deal einfädelte. Übrigens kann sich auch die Verwertungskontrolle zum neuen Betätigungsfeld für Musikrechtsanwälte entwickeln – also Buchprüfungen in Form der Überprüfung von Lizenzabrechnungen. Denn die Verwertungskontrolle gewinnt immer größere Relevanz, weil Musik durch die neuen Möglichkeiten der Auswertung auf immer vielfältigeren Wegen genutzt wird. Verträge zwischen 3 Hoffnungsträger: Der Hunger des Mobile- Marktes nach Musikfutter verschafft auch den Juristen wieder Arbeit Profis: Peter F. Schulz (l.) zählt Musikverleger und Grönemeyer zu seinen Klienten; Eberhard Kromer wechselte von Sony Music zur Kanzlei Sasse 12 7/2005 dossier.musikanwälte Verwertern und Künstlern, die zumeist aus einer Zeit stammen, in der neue Nutzungsarten zwar schon bekannt, aber wirtschaftlich noch nicht nachhaltig etabliert waren, enthalten oft nur unzureichende Vergütungsregeln. So kann es geschehen, dass diese unzureichenden Vergütungsregeln von den Abrechnungsabteilungen der großen Musikkonzerne falsch umgesetzt werden. Solche Fehler führen dann bei erfolgreichen Auswertungen zu hohen Forderungen. Schließlich gibt es für Juristen noch den Weg der klaren Spezialisierung: So fallen die Medienkanzlei Lausen und die Piraterieverfolgungs-Kanzlei Waldorf & Partner durch Zusatzleistungen wie auch durch ihre Positionierung besonders auf. Die Kanzlei Lausen, deren Gründer und Namensgeber Matthias Lausen auch Geschäftsführer des Instituts für Medienund Urheberrecht in München ist, bietet in Kooperation mit der Akademie des deutschen Buchhandels Praxis-Seminare zum Thema Musikrecht an. Ertragreiche Nischen für Anwälte „Die Vertragsgestaltung in der Musikindustrie“ oder „Music on Demand“ sind Themen der Seminare, die Dr. Kerstin Bäcker, Musikrechtsanwältin der Kanzlei Lausen, gemeinsam mit Branchenexperten wie Anke Fleischer von OD2 oder Alexander Wolf von der GEMA abhält. Fragen zu den Verwertungsgesellschaften GEMA und GVL oder zum Thema „Audiofiles in Multimediaprodukten“ werden ebenso mit großer Expertise behandelt. Eine Sonderrolle unter den Musikrechtskanzleien mit einem völlig eigenständigen Geschäftsbereich besetzt die Kanzlei Waldorf & Partner: Johannes Waldorf, Gründer und Namensgeber der Kanzlei, sieht sich selbst als Piratenjäger der Musikindustrie. Die Kanzlei ist seit zehn Jahren ausschließlich auf Pirateriebekämpfung mit Schwerpunkt Online-Piraterie spezialisiert. Selbstverständlich ist jeder Anwalt, jede Kanzlei, die im Musikrecht tätig ist, in der Lage, Piraterie mit rechtlichen Mitteln zu bekämpfen – jedoch hat noch niemand zuvor so professionell und umfassend sowie mit einem dermaßen hohen Automatisierungsgrad den Kampf gegen Massenpiraterie aufgenommen. In Kooperation und Koordination mit dem Verband der Tonträgerunternehmen IFPI wurde zum Beispiel bundesweit die gewerbliche illegale CD-Vermietung unterbunden: An einem einzigen Tag leitete Waldorf 2500 Unterlassungsverfahren ein, die er in sechs Monaten erfolgreich abschloss. Im Auftrag der vier großen Musikunternehmen bekämpft er die verschiedenen Formen der Piraterie: von Ebay-Piraterie und Domaingrabbing bis hin zur Verbreitung von Software zum Knacken von Kopierschutz und der Piraterie im Zusammenhang mit monophonen und polyphonen Klingeltönen. Ebenso bereitet er komplexe Musterverfahren im Pirateriebereich vor und führt sie durch. Wie auch immer: Walter Lichtes Rat, sich besser nach einem anderen Beruf umzuschauen, dürfte nur bedingt Wirkung zeigen. Denn noch immer zieht es junge Aspiranten auch heutzutage als Anwalt in die Musikwelt. Ihr Weg ins Musikrecht ist vorgegeben, aber flexibel. Er führt über das Studium der Rechtswissenschaften, das Basis sämtlicher Spezialisierung sein sollte. Wie aber sieht eine typische Ausbildung für einen Anwalt in der Medien- und Musikbranche überhaupt aus? Oliver Schwenzer zum Beispiel hat sie absolviert. Er baute sich bereits im Jurastudium, mit Wahlstationen bei MTV London und BMG, ein Netzwerk auf und sammelte praktische Erfahrungen. Dann folgte eine Promotion über das Thema „Die Rechte des Musikproduzenten“. Praktika bei einem Musikverlag, einem Musiklabel, bei der GEMA oder einer der Musikrechts- beziehungsweise Medienboutiquen sind allemal sehr hilfreich, um einen Einblick in die verschiedenen Zweige des Arbeitsgebietes zu erhalten. Helge Sasse findet es zudem wichtig, dass ein Rechtsanwalt Praxiserfahrung im Medienbereich hat: „Ich erwarte bei einem jungen Anwalt, der in unserem Team arbeiten möchte, Praktika oder Berufserfahrung in einem Medienunternehmen. Die juristische Ausbildung ist sowieso die Basis.“ Sasse selbst war vor seiner Juristenkarriere als Radiomoderator bei Bayern 3 sowie als Autor und Produzent für die ARD, für Tele5 und Sat1 tätig. Eine solche mediale Berufserfahrung schaffe Kontakte und biete damit eine hervorragende Voraussetzung zur Akquise von Mandanten. „Was allerdings einen Musikrechtsanwalt wirklich gut macht, ist das Verständnis für den kreativen Menschen und dessen Arbeitsprozesse und Sichtwei- Als Branchenanwalt mitten im Geschehen: Helge Sasse (r.) mit George (l.) und Kirsten Glueck (X-cell Records) sowie Sänger Stumpen (Knorkator) beim letztjährigen Fundraising der Nordoff/Robbins-Stiftung Junge Experten (v.l.n.r.): Firmenanwalt Oliver Schwenzer (Arvato Mobile) und seine Berufskollegen Stefan Ventroni und Jörn Zimmermann musikanwälte.dossier sen“, sagt Walter Lichte. Die Zusammenarbeit mit den Mandanten gehe oft weit über das Rechtliche hinaus. „Wenn mir heute ein Musikproduzent Musik und einen neuen Künstler vorstellt, übernehmen wir nicht nur die Vertragsverhandlung, sondern wir überlegen gemeinsam, welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, um eine Veröffentlichung zu ermöglichen, wie zum Beispiel Sponsoren oder Musikfonds, und bei welchem Label wir den Künstler und die Musik unterbringen können.“ Begeisterung für Musik und Interesse für die technologischen Entwicklungen sind ebenso unerlässlich wie das Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die Rahmenbedingungen des Entertainment-Geschäfts. „Einen Vertrag zu schreiben oder zu verhandeln, ohne seine finanzielle Struktur zu verstehen, also ohne errechnen zu können, was in Euro und Cent pro verkaufter CD oder verkauftem Download beim Mandanten hängen bleibt, bringt diesem herzlich wenig“, sagt auch Jutta Stegemann. Daher sei die Kenntnis des operativen Geschäfts das A und O für jeden Rechtsanwalt in der Musikbranche. „Eine Nachwuchsband freut sich zwar, kann aber mit einem Vertrag ohne Veröffentlichungsverpflichtung für die CD nicht viel anfangen“, bekräftigt Anwältin Stegemann. Oliver Schwenzer ergänzt: „60 Prozent der Tätigkeiten sind auch bei einem Unternehmensjuristen unjuristisch.“ Kampf um die Verteilung geht weiter Und Kerstin Bäcker meint: „Das wirtschaftliche und psychologische Mitdenken bei den Verhandlungen ist gefordert; man ist stärker eingebunden in die nichtjuristischen Bereiche des Geschäftes eines Mandanten.“ Die Veränderungen des Musikmarktes und deren Auswirkung auf Musikanwälte sind unumstritten. Doch haben jene Rechtsanwälte noch immer sehr gute Aussichten, die sich auf urheberund leistungsschutzrechtliche Fragestellungen und auf Vertragsrecht spezialisiert haben, die sich mit den neuen technologischen Auswertungsmöglichkeiten auskennen und die innerhalb der Medien branchenübergreifend beraten sowie über ein gutes Netzwerk verfügen. Verhandlungsgeschick und Kenntnis der Bedürfnisse der Verwerter auf der einen sowie derjenigen der Künstler auf der anderen Seite werden immer gebraucht. Und mit der Erholung des Musikmarktes zeichnet sich auch wieder ein steigender Bedarf an Juristen ab. Denn sicher ist: Ob per CD, übers Handy oder per Download – solange Menschen Musik kaufen, wird es einen Kampf um die Verteilung der Vergütung geben. Und damit auch Anwälte, die Interessen der einen oder der anderen Seite vertreten. die autorin Ama Walton ist seit 2003 Vice President Business & Legal Affairs EMI Music Germany und momentan in Elternzeit. Nach ihrem Diplomabschluss am Londoner Kings College und ihrem zweiten juristischen Staatsexamen begann sie ihre berufliche Laufbahn in der Rechtsabteilung der ProSieben Media AG. Ab 1998 leitete sie die Abteilung Business Affairs bei der Virgin Schallplatten GmbH in München. Gedenken IM GEDENKEN AN ANDY WIR WERDEN DICH VERMISSEN Anzeige
musikwoche-Dossier: Musikanwälte
Früher machten sie Künstler reich und ärgerten Plattenfirmen. Doch längst sind auch die Rechtsanwälte in der Musikbranche in den Sog der Rezession geraten. Wie sehen die Herausforderungen und Risiken des Berufs in Zeiten digitaler Umwälzungen aus?





