Wie die EU mit Wettbewerbsinitiativen das Branchengleichgewicht neu definiert Tauziehen um Tanti München – Die EU-Kommission will die Lizenzierung von Musik für die digitale Vermarktung in Internet- und Mobildiensten reformieren. Urheberrechtsorganisationen sollen künftig miteinander in Wettbewerb treten, Rechteinhaber in Europa die freie Auswahl bei Verwertungsgesellschaften haben. Was vordergründig als Fortsetzung des Tarifstreits zwischen IFPI und GEMA auf anderer Ebene erscheint, entpuppt sich auf den zweiten Blick als Vorstufe zu tektonischen Machtverschiebungen im Musikgeschäft: Aus dem Streit zwischen emen 33/2005 9 eu-initiativen.dossier „Das Gespenst einer eigenen Verwertungsgesellschaft der Majorverlage geht ja schon länger um, insofern wundert mich diese Entwicklung nicht“, erklärt Jens- Markus Wegener, Geschäftsführer des AMV Alster Musikverlags und Vorstand im Deutschen Musikverleger Verband, zur Initiative der EU-Kommission. Daher knüpft er derzeit keine allzu hohen Erwartungen an die Umsetzungsmöglichkeiten der Studie. Seit Jahren beschäftigt sich das Referat Urheberrecht in der Generaldirektion Markt der EU-Kommission mit der Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Form das System der europäischen Verwertungsgesellschaften reformiert werden sollte. Anfang Juli nun veröffentlichte die Behörde in Brüssel besagte Studie. Die hat es in sich, und Verleger wie Wegener begegnen ihr bislang mit Skepsis. Anstelle des bisherigen Systems, das eine Rechtewahrnehmung durch nationale Verwertungsgesellschaften in Verbindung mit multilateralen Verteilungsabkommen mit Schwestergesellschaften vorsieht, favorisiert Brüssel künftig den freien Wettbewerb der Urheberrechtsorganisationen und die Wahlmöglichkeit für Rechteinhaber, sich innerhalb der EU eine grenzüberschreitend tätige Verwertungsgesell- 3 10 33/2005 dossier.eu-initiativen schaft nach Wunsch zu suchen. Was Marktwirtschaftler als Öffnung und Schritt hin zu mehr Transparenz werten, was großen Rechteinhabern mehr Flexibilität und womöglich größeren finanziellen Spielraum geben könnte, wird von kleinen und mittelständischen Firmen eher mit Argwohn gesehen. Sie fürchten um die Tragfähigkeit der bewährten Solidargemeinschaft, die ihnen die kollektive Rechtewahrnehmung bietet. Zudem könnten kleinere Urheberrechtsgesellschaften bei diesem Wettbewerb auf der Strecke bleiben – ein Szenario, das auch die EU für möglich hält. Die Studie nimmt die gegenwärtigen Strukturen zur grenzüberschreitenden Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften auf dem Gebiet der Onlinemusikdienste detailliert unter die Lupe. Ein Fazit von Kommissar Charlie McCreevy, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen, lautet: Onlinedienste kommen in Europa nur schwer ins Geschäft, solange es keine europaweiten Nutzungslizenzen gibt. „Wir müssen die Musiklizenzierung für das Internet verbessern“, findet McCreevy zielsicher. „Deshalb schlagen wir ein europaweites Rechteclearing vor.“ Gegenstand der Studie sind Dienstleistungen wie Simulcasting, Webcasting, Streaming, Downloading oder Online-on- Demand-Dienste sowie Musikdienstleistungen für das Mobiltelefon. „Diese Dienstleistungen bilden den Schwerpunkt der Studie, weil sie ausnahmslos europaweit angeboten werden und entsprechende Urheberrechtslizenzen für ganz Europa erfordern“, so die Brüsseler Experten. Geraten Europäer ins Hintertreffen? Mag sein, dass sich der europäische Digitalmusikmarkt im Vergleich zu den Vereinigten Staaten derzeit auch als relativ unterentwickelt darstellt – so wurde im Jahr 2004 in Westeuropa Digitalmusik im Wert von 27,2 Mio. Euro verkauft, während Anbieter in den USA bereits 207 Mio. Euro umsetzten. Doch bislang wurden deshalb noch keine Beschwerden von Downloadverkäufern laut, die aufgrund der geltenden Lizenzierungspraxis innerhalb der EU womöglich ihre Geschäftsmodelle ad acta legen mussten. Im Gegenteil: Kein Kontinent bietet mehr legale Downloadhändler als Europa. Selbst Marktführer Apple, der nach seinem iTunes-Debüt in Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Jahr 2004 noch einen paneuropäischen Music Store in Aussicht stellte, besann sich eines besseren und eröffnete einfach 17 Filialen in 17 europäischen Ländern. Anhand dieser Fakten fällt es schwer nachzuvollziehen, warum der Digitalmarkt nicht vom Fleck kommen sollte. Doch die EU bleibt bei ihrer Position und führt Marktforschungen ins Feld, die belegen sollen, dass sich das Ungleichgewicht dies- und jenseits des Atlantiks auch bis zum Ende des Jahrzehnts nicht ausreichend ändern wird: Die Unternehmensberatung Rightscom, die unter anderem im Auftrag der Musikwirtschaft an neuen Infrastrukturen für den internationalen Datenverkehr und für die automatisierte Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern arbeitet, hat errechnet, dass bis Ende 2008 in den USA mit Digitalmusik 1,27 Mrd. Euro umgesetzt werden, während der europäische Markt bis dahin erst auf 559 Mio. Euro angewachsen sein werde. Diese Schere gelte es zu schließen. Mehr Wettbewerb für mehr Tantiemen Ein weiteres Fazit der Untersuchung lautet, dass „für die grenzüberschreitende kollektive Rechtewahrnehmung in diesem Bereich vollständig neue Strukturen benötigt werden“ und die vermutlich effizienteste Lösung darin bestehen könnte, „den Rechteinhabern zu erlauben, eine Verwertungsgesellschaft ihrer Wahl mit der Wahrnehmung ihrer Rechte in der gesamten EU zu beauftragen“. Damit würden wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen für die länderübergreifende Wahrnehmung von Urheberrechten geschaffen und die Verdienstmöglichkeiten der Rechteinhaber deutlich verbessert, meint man bei der EU. Die Kommission wird noch deutlicher: „Wenn die Rechteinhaber die freie Wahl zwischen allen in der EU tätigen Verwertungsgesellschaften hätten, wäre dies außerdem für die Gesellschaften ein starker Anreiz, sich um optimale Leistungen für alle von ihnen betreuten Rechteinhaber zu bemühen, unabhängig davon, wo in der Union sie ansässig sind.“ Dadurch würden nach Ansicht der Kommission in der Folge auch die Lizenzeinnahmen aus dem EU-Ausland steigen. Die gegenwärtigen Strukturen zur länderübergreifenden Wahrnehmung von Musikrechten durch Verwertungsgesellschaften stammten schließlich noch aus dem Analogzeitalter und bergen laut EU zwei Probleme: Sie sind für die Wahrnehmung von Urheberrechten innerhalb territorialer oder nationaler Grenzen ineffizient. Und die Tantiemenausschüttung über die Binnengrenzen hinweg Keine allzu hohen Erwartungen an EU-Studie: Jens-Markus Wegener 33/2005 11 eu-initiativen.dossier funktioniert nicht immer richtig oder zumindest nicht entsprechend der tatsächlichen Nutzung der einzelnen Rechte. Dieser Einschätzung kann sich auch AMVChef und DMV-Vorstand Wegener vorsichtig anschließen: „Die Ausschüttung über EU-Grenzen hinweg bedarf durchaus der Optimierung.“ Gegen solche Pläne zur Modernisierung sperren sich die größten europäischen Urheberrechtsgesellschaften zwar nicht kategorisch, allerdings warnen sie vor einer unnötigen Zerschlagung von seit Jahren bewährten Strukturen. So hat zum Beispiel die britische MCPS-PRS ihre Zusammenarbeit mit den Brüsseler Behörden signalisiert: „Es wird letztlich zu einer Konsolidierung und Vereinfachung der Lizenzierungsaktivitäten der Verwertungsgesellschaften in Europa kommen“, sagte Managing Director Steve Porter. Und ergänzte, das Joint Venture der britischen Verwertungsgesellschaften für die Auswertung von mechanischen Rechten und Aufführungsrechten sei schon immer ein großer Verfechter von größerer Effizienz und Effektivität gewesen und habe alle Entwicklungen unterstützt, die den Mitgliedern etwa eine verbesserte Transparenz gewährten. Porter machte jedoch auch Einschränkungen: „Wir unterstützen diese Entwicklung, so lange sie dazu führt, die Auswertung der Rechte unserer Mitglieder zu maximieren.“ Komponisten und Texter als Verlierer? Genau an diesem Punkt versucht Kommissar McCreevy schon im Vorfeld keine Spannungen aufkommen zu lassen: „Es geht dabei nicht darum, Inhalte möglichst billig anzubieten; vielmehr sollen die Werkschöpfer Europas den Löwenanteil der online erzielten Einnahmen erhalten.“ Mit dieser Aussage dürfte er bei den Urhebern offene Türen einrennen, doch die sind längst nicht überzeugt. Mit der GEMA stellt sich nämlich eine der führenden Verwertungsgesellschaften in Europa gegen den von der EU gewünschten Wettbewerb. Der scheidende Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Reinhold Kreile entdeckt in McCreevys Plänen die Gefahr „offenbar nicht gesehener chaotischer Veränderungen“. Solche Veränderungen könnten weder zum Nutzen der Rechteinhaber noch zu dem der Anbieter sein, sagte Kreile. Er befürwortet zwar die „Absicht, europaweit den Online-Erwerb von Musik zu erleichtern“, doch dabei müsse die Autorenvergütung nach „dem Prinzip des Schutzes geistigen Eigentums“ festgesetzt sein – nicht nach „einer falsch verstandenen Wettbewerbsordnung“. Kreile lässt dabei unverhohlen durchblicken, dass die Tonträgerindustrie seiner Ansicht nach nur die Absenkung der Tantiemensätze im Onlinegeschäft im Auge hätte: Den wenigen großen internationalen Unternehmen gehe es überhaupt nicht um das Aufbrechen eines komplizierten Systems, „sondern nur darum, dass sie die angemessene Vergütung möglichst drücken wollen“. Das sei wohl aus kaufmännischer Sicht verständlich, so Kreile, aber ebenso kaufmännisch verständlich sei es für den Autor, dass er für seine musikalischen Rechte die angemessene Vergütung erhalten will. Die wahrscheinlichsten Verlierer im Wettbewerb der Verwertungsgesellschaften wären demnach die Komponisten und Textdichter, so der GEMA-Chef. Denn sollte sich die EU-Kommission mit ihren aktuellen Vorschlägen durchsetzen, könnten in der Folge die bisherigen Vergütungssätze sehr leicht einbrechen. GEMA sieht auch positive Ansätze Vor einer solchen Entwicklung hatte Kreile bereits Ende Juni im Rahmen der GEMA-Mitgliederversammlung gewarnt, bei der er die Position der GEMA als Interessenvertretung und Solidargemeinschaft der Urheber unterstrich. Die Tonträgerindustrie habe schon beim Gerangel um die Tantiemensätze im CD-Geschäft einen Streit vom Zaun gebrochen, weil sie den Wert des Schöpferischen völlig verkenne. Die Musikindustrie scheine nicht zu begreifen, „dass es gerade auch das Urheberrecht ist, das dieser Musikindustrie die geordnete Rechts- und Wirtschaftsgrundlage gibt“. Die Vorstellungen der Industrie seien „Gedankengänge einer Gesellschaft, in der alles einen Preis, aber nichts einen Wert hat“. Kreile räumt jedoch bei aller Skepsis ein, dass die EU-Vorschläge auch positive Ansätze enthalten – manchen Hinweis könne man durchaus aufgreifen. Ob mit diesen Hinweisen der Wunsch der Kommission nach mehr Transparenz und Kosteneffizienz gemeint ist, sagt Kreile so deutlich freilich nicht, aber das sind die Hoffnungen einiger Marktteilnehmer. So findet zum Beispiel Sascha Lazimbat, Gesellschafter beim Digitalvertriebsdienstleister Zebralution, dass eine Reform nicht nur negative Folgen haben müsste: „Ein effizienteres System hätte auf Sicht auch positive Auswirkungen auf unsere Kunden. Sie hätten durch die wachsende Abrechnungstransparenz und die eventuell sinkenden Verwaltungskosten künftig größeren finanziellen Spielraum. Insofern brächte eine Umsetzung der EU-Pläne für uns indirekt Vorteile.“ Wunsch nach mehr Transparenz Lazimbat fürchtet durch den anvisierten Wettbewerb der Urheberrechtsgesellschaften auch nicht zwingend das Sinken der Vergütungssätze: „Das muss nicht zwangsläufig zu einem Wildwest-Kapitalismus führen. Dabei werden nicht so sehr die Tantiemen für die Urheber sinken, sondern eher die Administrationskosten.“ Was aus der Sicht einer Firma wie Zebralution eine begrüßenswerte Entwicklung ist, stellt sich insbesondere für kleine und 3 Wollen die Musiklizenzierung für das Internet verbessern: dossier.eu-initiativen mittlere Unternehmen problematisch dar. Sollten große Musikverlage als Vertreter einer riesigen Anzahl von deutschen und internationalen Autoren und Komponisten ihre Tantiemen für die Verkäufe von Onlineprodukten künftig aus Wettbewerbsgründen von einer Gesellschaft im Ausland eintreiben lassen, hätte das nicht nur für die GEMA unangenehme Folgen. Während die nationale Urheberrechtsgesellschaft praktisch über Nacht einen oder mehrere ihrer größten Klienten verlieren würde, wären andere, aufgrund ihrer Größe weniger flexible GEMA-Partner erst mittelbar betroffen. Denn der Verwaltungsaufwand der GEMA würde nach dem Abwandern der Großverlage nur kaum merklich sinken, die Kosten für die Auswertung der Rechte also eher gleich bleiben. Die Folge wären steigende Administrationsausgaben für die in der GEMA verbliebenen Verlage. „Den großen Publishern spielt die EU-Studie natürlich in die Hände, da diese ein gewisses Interesse an Vereinfachung und Vereinheitlichung haben. Kleine Verlage hingegen, die nicht in allen Territorien präsent sind und auch gar nicht präsent sein können, müssen eher froh sein über eine starke GEMA“, gibt Jens-Markus Wegener zu bedenken. Das sieht auch ein anderer Independentvertreter so, der seinen Namen lieber nicht genannt haben möchte und seine Meinung so auf den Punkt bringt: „Wenn die Majors aufgrund des Wettbewerbs ins Ausland gehen, kann die GEMA ihre Preise nicht mehr aufrecht erhalten, was für uns Indies klare Nachteile bringen würde. Die bewährte kollektive Rechtewahrnehmung funktioniert eben deshalb so gut, weil große und kleine Firmen gemeinsam abrechnen und die daraus resultierenden administrativen Vorteile gemeinsam nutzen.“ Kollektive Rechtevergabe habe jedoch auf EU-Ebene immer den Ruch von Monopolwirtschaft, was den Verfechtern der freien Binnenmarktwirtschaft schon aus Prinzip immer widerstrebe. „Aber ohne kollektive Lizenzen gibt es keine Chancengleichheit mehr für alle“, so der Indievertreter. „Majors haben damit eventuell weniger Probleme, weil sie durch Einzelverträge unter Umständen die Urheberrechtsgesellschaften gleich ganz umgehen könnten.“ Gut für die Großen, schlecht für die Kleinen Welche Position die Majorverlage in dieser Angelegenheit beziehen, war indes nicht herauszufinden. Die von MusikWoche wiederholt angefragten Verlage und ihre Spitzenvertreter ließen sich auch nach Verlegung des Redaktionsschlusses nicht zu einer Reaktion bewegen. So bleiben die strategischen Pläne dieser Unternehmen vorerst im Dunkeln. Bei den Verwertungsgesellschaften spricht die Gefahr eines Major-Exodus allerdings niemand offen aus, schließlich vereinen große Societies wie die GEMA große, mittlere und kleine Verlage unter einem Dach und müssen versuchen, den Interessen aller Mitglieder gerecht zu werden. Aber spätestens im September wollen sich die europäischen Gesellschaften auf eine gemeinsame Marschrichtung gegenüber der EU festlegen. Dann treffen sich die Mitglieder der GESAC (Groupement Européen des Sociétés d’Auteurs et Compositeurs), der Dachvereinigung aller Autorengesellschaften in Europa. Deshalb bittet sich GESAC-Präsident Bernard Miyet eine Verlängerung der Deadline aus, bis zu der die betroffenen Gesellschaften ihre Einwände formulieren können. Die GESAC befürchtet, dass das neue EU-Modell die Autoren zwingt, Mitglied bei einer der wenigen zuständigen Gesellschaften zu werden. Dadurch würde jedoch das Vertrauensverhältnis, das zwischen dem einzelnen Autoren und seiner nationalen Gesellschaft bestehe, zerstört, klagt die GESAC. „Wir stellen in Frage, ob das vorgeschlagene System effizient ist, wenn es darum geht, die Akquise von Musikrechten für das Internet zu vereinfachen. Zudem müssen die Konsequenzen bei der Rechtssicherheit und den ökonomischen Kosten ebenfalls analysiert werden.“ Miyet kritisiert vor allem, dass die EU ihren Ansatz in der aktuellen Studie im Vergleich mit dem von der Kommission im April 2004 vorgelegten Arbeitspapier radikal verändert hat. Damals war von einem Wettbewerb der Urheberrechtsgesellschaften noch nicht die Rede. Dem Referat Urheberrecht ging es zunächst nur darum, die Beziehungen zwischen Verwertern, Nutzern und Rechteinhabern europaweit zu harmonisieren und international vergleichbar zu machen. Zudem sollten zur externen Kontrolle der Verwertungsgesellschaften gemeinsame Grundlagen geschaffen und bestimmte Behörden ein- Internetlinks zum Thema fachaufsaetze/interview.shtml Stellt sich als Vertreter der GEMA gegen den von der EU gewünschten Wettbewerb und fürchtet „chaotische Veränderungen“: Reinhold Kreile den Urheberrechtsgesellschaften nachgesagt wurde – schließlich war deren Arbeit das Themengebiet seiner Promotionsarbeit. Inzwischen leitet Tilman Lüder das Urheberrechtsreferat in Brüssel. Er gilt unter Musikverlegern in erster Linie als Freund des freien Marktes, der den Nutzen für Verbraucher an erste Stelle setzt. Für ihn ist klar: Die Harmonisierung von europaweiten Vorschriften in der Vergangenheit hat nicht zu den gewünschten Effizienzgewinnen bei der gewerblichen Nutzung von Urheberrechten geführt. Nutzen für Verbraucher an erster Stelle Daher seien „die Größenvorteile, die normalerweise mit dem Binnenmarkt entstehen, in einigen Fällen ausgeblieben“. Diese Ansicht verficht bei den Entscheidern in Brüssel auch die European Digital Media Association (EDiMA), ein Verband, dem vor allem auch zahlreiche Onlinemusikanbieter angehören. Die EDiMA-Mitglieder sehen durch die geltenden Lizenzierungspraktiken wirtschaftliche Nachteile für sich und fordern von der EU schon seit über einem Jahr ein Eingreifen. Die EDiMA argumentiert, ein im April 2001 unter den Urheberrechtsgesellschaften geschlossener Vertrag verstoße gegen EU-Recht: Das so genannte Santiago-Abkommen würde die nationalen Monopole der Gesellschaften bei der traditionellen Auswertung auch auf das Internet übertragen. Dies sei aber technisch nicht gerechtfertigt und kollidiere mit dem Charakter des Internets. Es geht dem Verband also um die Frage, ob Downloadverkäufer zwingend die Tantiemen für die mechanischen Rechte an die Verwertungsgesellschaften des jeweiligen Standortlandes abführen müssen. Diverse Händler würden lieber Verträge mit Verwertern im EU-Ausland abschließen, deren Downloadtarife günstiger sind. Die Ähnlichkeiten in der EDiMA-Stoßrichtung mit der EU-Studie sind offensichtlich. Diese Lobby-Arbeit der Telekommunikationsunternehmen und Computerhersteller beobachtet Verleger Wegener schon länger mit Sorge. „Das Argument der EU, es gehe in erster Linie um die Verbraucher, ist vorgeschoben. Ich habe nicht das Gefühl, dass Firmen wie zum Beispiel Apple oder Nokia am Hungertuch nagen.“ GEMA für den Wettbewerb gut gerüstet Er finde es völlig richtig, dass die Kostenstrukturen der einzelnen Verwertungsgesellschaften auf den Prüfstand kommen sollen, weil dadurch mehr Transparenz geschaffen würde. „Aber wir müssen bei solchen Analysen immer auch sehen, ob bei bestimmten Preisen auch die erbrachte Leistung adäquat ist oder sein kann. So ist gutes Inkasso zum Beispiel im Aufführungsbereich mit viel Aufwand – sprich: Kosten – verbunden. Nicht umsonst ist die GEMA stolz auf das weltweit höchste Per- Capita-Einkommen in diesem Bereich, verglichen mit anderen Urheberrechtsgesellschaften.“ Die GEMA, gemessen am Umsatz ohnehin der größte Verwerter in der EU, scheint also auch unter Wettbewerbsbedingungen gut gerüstet. Das sieht auch ihr Vorstandsvorsitzender so: Kreile erklärte bereits, dass die GEMA letztlich jede der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Handlungsoptionen umsetzen könnte. Welchen Weg Brüssel schließlich einschlagen wird, soll sich angeblich noch in diesem Jahr entscheiden. Im Oktober will die EU konkretere Vorschläge zum weiteren Vorgehen machen – nachdem alle Beteiligten noch einmal gehört wurden. Lambert Schwarzrock
MusikWoche-Dossier: EU-Initiativen – Tauziehen um Tantiemen
Die EU-Kommission will die Lizenzierung von Musik für die digitale Vermarktung in Internet- und Mobildiensten reformieren. Urheberrechtsorganisationen sollen künftig miteinander in Wettbewerb treten, Rechteinhaber in Europa die freie Auswahl bei Verwertungsgesellschaften haben. Was vordergründig als Fortsetzung des Tarifstreits zwischen IFPI und GEMA auf anderer Ebene erscheint, entpuppt sich auf den zweiten Blick als Vorstufe zu tektonischen Machtverschiebungen im
Musikgeschäft: Aus dem Streit zwischen Urhebern und Tonträgerfirmen um Anteile und Geld wird ein Verteilungskampf zwischen Groß und Klein.





