Der Entscheid des Karlsruher Verfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung wird in den Medien in seltener Einmütigkeit als Sieg des Datenschutzes gewertet. „Karlsruhe verbietet Internet-Schnüffelei“ heißt es etwa bei „bild.de“, „Karlsruhe bremst erneut den Schnüffelstaat“ bei „Spiegel online“; erste Anwaltskanzleien nutzen das Thema bereits zur Promotion und erklären per Pressemitteilung, die „Abmahnwelle der Musikindustrie“ sei „vorerst gestoppt“.
Musikwirtschaft bezieht Position zur Vorratsdatenspeicherung
Der Entscheid des Verfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung wird in den Medien als Sieg des Datenschutzes gewertet. Für den Bundesverband Musikindustrie betont dagegen Geschäftsführer Stefan Michalk, dass Datenschutz kein Deckmantel für unrechtmäßiges Handeln sein dürfe.






