Recorded & Publishing

Musikverleger zeigen sich nach Bundestagsbeschluss erleichtert

Wie erwartet beschloss der Deutsche Bundestag am Abend des 15. Dezember die Reformen zum Urhebervertragsrecht und zur Verlegerbeteiligung. Beim Deutschen Musikverleger-Verband reagiert Präsident Rolf Budde erleichtert.

Wie erwartet beschloss der Deutsche Bundestag am Abend des 15. Dezember die Reformen zum Urhebervertragsrecht und zur Verlegerbeteiligung. Dabei ging es um das „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“ und eine Anpassung des Verwertungsgesellschaftengesetzes (VGG). Beim Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) reagiert man vor allem auf die Regelung zur Verlegerbeteiligung „mit großer Freude und Erleichterung“:

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