Der Deutsche Musikverleger-Verband (DMV) lobt die Entscheidung eines Insolvenzverwalters, keine Berufung gegen das sogenannte Insolvenzurteil des Hamburger Landgerichts einzulegen.
In einem Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzverwalter eines zahlungsunfähigen Musikautoren und EMI Music Publishing Germany sowie EMI Songs hatte die Urheberrechtskammer des Landgerichts Hamburg im November entschieden, dass die vor einer Insolvenz übertragenen Rechte nicht in die Insolvenzmasse fallen dürfen.
„Wir sehen uns durch das Urteil des Landgerichts Hamburg in unserer Auffassung bestätigt, dass Rechte im Eigentum der Urheber und deren Nutzung bei den Musikverlegern bleiben müssen“, erklärt DMV-Präsidentin Dagmar Sikorski. Kreative Leistungen von Autoren dürften nicht zur Dispositionsmasse werden, bekräftigt sie. „Die deutschen Musikverleger können jetzt noch stärker darauf vertrauen, dass sie bei der Förderung hoffnungsvoller Autoren und Künstler nicht um ihre erbrachten Leistungen betrogen werden.“
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