“Das Dreiecksverhältnis zwischen Künstler/Verleger und Label hat sich sehr verändert“, konstatiert Rolf Budde, CEO Budde Music. „Früher war die Veröffentlichung auf einem Label der Start für eine Zusammenarbeit mit einem Künstler und Autoren, heute kommt erst der Vertrag mit dem Verleger.“ Der versuche dann ein Label zu begeistern, eine Tour zusammenzustellen und die Songs im Film oder in der Werbung zu platzieren. Gerade weil die Verleger zunehmend weitere Aufgaben übernehmen, betrachtet es Budde mit Sorge, „dass bei der digitalen Verwertung die Masterrechte der Labels von den Anbietern fünfmal höher lizenziert werden, als die Urheberrechte der Autoren und Verleger“. Die Verleger seien hier auf das Inkasso der GEMA angewiesen, die wiederum nach Tarif berechnen müsse: „Die Labels sprechen hingegen selbst mit den Anbietern und können die Konditionen frei verhandeln, was je nach Stärke des Katalogs zu solchen nicht im Verhältnis stehenden Lizenzen führt.“ Budde fordert: „Hier muss gesetzlich im Zuge der Reform des europäischen Rechts der Verwertungsgesellschaften etwas getan werden.“
Musikverleger übernehmen mehr Verantwortung im Künstleraufbau
Der digitale Umbruch erfordert auch im traditionellen Musikverlagsgeschäft neue Wege. MusikWoche fragte Musikverleger, wie sich aus ihrer Sicht die Dreierbeziehung zwischen Künstler, Publisher und Label verändert hat.






