Das Urteil des Berliner Kammergerichts zur Verlegerbeteiligung sorgte 2016 für Aufsehen. Zwar schuf das Urhebervertragsrecht bald eine neue Basis, aber für Ausschüttungen ab Juli 2012 müssen Verleger und Urheber ihre Beziehungen dennoch klären. Dafür setzte die GEMA das elektronische Bestätigungsverfahren auf. MusikWoche wollte von den Verlegern wissen, ob dieses Verfahren genügend Freiraum für kreatives Arbeiten lässt oder ob zu viel Energie in administrative Fragen fließt.
„Ungelogen: Seit dem 15. Januar beschäftige ich mich fast ausschließlich mit dem Thema Verlegerbeteiligung“, klagt Grand-H-Musikverleger Hille Hillekamp. Er habe alle seine Autoren kontaktiert, damit sie die Bestätigungen unterschreiben. „Und als wir dachten, wir sind soweit fertig, kommt die GEMA genau zur Verlegerjahrestagung mit ihrer neuen, sogenannten Delta-Liste, die alle Verleger noch mit weiteren Bestätigungen erledigen müssen.“ Nun aber sei man endlich soweit, bald alles hochladen zu können.
„Ich war sehr oft sehr genervt“, räumt Hillekamp ein. „Und vor allem habe ich das Problem, dass ich mich wegen dieser Angelegenheit kaum um meine geliebten kreativen Arbeiten kümmern konnte!“ Das sei das eigentliche Problem, betont der Verleger: „Diesen ‚Arbeitsausfall‘ ersetzt mir keiner. Die so entgangenen Einnahmen werden sicherlich vor allem Independent-Verlegern im nächsten Jahr fehlen.“ Allerdings kann Hillekamp der Aktion auch eine gute Seite abgewinnen: „Ich kam wieder mit einigen Autoren aus früheren Zeiten in Kontakt, und daraus werden sich hoffentlich wieder neue Kooperationen ergeben.“
Während Hillekamp zum Beispiel mit Hits aus dem Dance-Bereich Erfolge feiert, vertritt der Edition Roland Musikverlag unter anderem Volks- und Blasmusik oder volkstümlichen Schlager: „Das elektronische Bestätigungsverfahren beschäftigt uns seit sechs Monaten tagtäglich über alle Maßen“, macht hier Inhaberin Sabine Meier klar. „Schade nur, dass diese unglaublich vielen Arbeitsstunden und dieses viele Geld in ein Projekt investiert werden müssen, dessen Sinn mindestens fragwürdig ist. Monatelanges, frustrierend mühsames Abarbeiten von endlosen Excel-Tabellen – nein, für kreative Arbeit bleibt uns im Moment kaum noch Zeit“, klagt sie.
„Wer lange genug sucht, findet sicherlich auch positive Nebeneffekte: Unsere Urheber-Kontaktdaten sind aktualisiert, alte Musikverlagsverträge entstaubt, wir haben das ein oder andere freundliche Gespräch mit Urhebern oder deren Rechtsnachfolgern geführt und – nicht zu vergessen – das Ganze soll ja eine gute Vorbereitung auf die bevorstehende Umstellung auf ICE sein.“ Dennoch hat sich bei Sabine Meier Ärger über die Folgen der Gerichtsentscheidung aufgestaut: „Ich hoffe, dass sich irgendjemand die Mühe machen wird, zu berechnen, welcher wirtschaftliche Schaden der Musikverlagsbranche und der GEMA durch das Fehlurteil in Sachen Kramm entstanden ist.“
Was Rudi Schedler (Schedler Music), Jens-Markus Wegener, (Imagem Music), Rajk Barthel (Kick-The-Flame), Markus Wenzel (Universal Music Publishing Germany), Oliver Alexander (41065 Oliver Alexander), Fredrik Nedelmann (Freibank Musikverlagsgesellschaft) zum Thema sagen, lesen Abonnenten in MusikWoche Heft 22/2017, im Livepaper oder .






