Auch bei den Musikverlegern stößt der Referentenentwurf zum so genannten Zweiten Korb, der am 12. Dezember von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegt wurde, auf Kritik. Nachdem zuvor die Phonowirtschaft Nachbesserungen gefordert hatte, bezeichnete nun Dagmar Sikorski, Präsidentin des Deutschen Musikverleger-Verbands (DMV), die Schadenersatzregelung, wie sie im Zweiten Korb vorgesehen sei, als völlig ungenügend. Es könne nicht sein, dass ein Urheber, der von einer illegalen Nutzung seines Werks betroffen sei, als Ausgleich vom Rechtsbrecher nicht mehr erhalte, als wenn er eine legal beantragte Lizenz vergebe.
Grundlegend begrüßte Sikorski jedoch den neuen Referentenentwurf des Urheberrechtsgesetzes. Bundesjustizministerin Zypries habe darin zum wiederholten Mal die Schutzwürdigkeit des geistigen Eigentums auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten hervorgehoben.
Sikorski wies darauf hin, dass die Rechteinhaber nun auch einen Auskunftsanspruch gegenüber Dritten hätten, die nicht selbst Rechte verletzten. „Urheber können endlich Auskunft auch von Internetprovidern über die Identität von Rechtsbrechern verlangen, wie z.B. von illegalen Tauschbörsen, um dann zivilrechtlich gegen sie vorzugehen“, erklärte Sikorski.






