Ein vom Finanzministerium in Auftrag gegebenes Forschungsgutachten stellt, abgesehen von Lebensmitteln, die ermäßigten Umsatzsteuersätze in Frage. Damit würde auch der reduzierte Mehrwertsteuersatz für Musiknoten und Bücher wegfallen. Die deutschen Musikverleger sehen dadurch ein wichtiges Instrument der Kulturförderung gefährdet und fordern, den ermäßigten Steuersatz für Musiknoten beizubehalten.
Musikverleger fürchten Wettbewerbsverzerrungen
Ein vom Finanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachten stellt den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Noten in Frage. Die Musikverleger sehen dadurch ein wichtiges Instrument der Kulturförderung gefährdet und fordern, den ermäßigten Steuersatz für Musiknoten beizubehalten.






