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Musikverleger begrüßen Zweiten Korb

Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung des Urheberrechts stößt beim Deutschen Musikverleger-Verband weitgehend auf Zustimmung. Nun hoffen die Musikverleger, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

Die vom Bundestag verabschiedete Neuregelung des Urheberrechts stößt beim Deutschen Musikverleger-Verband (DMV) weitgehend auf Zustimmung. Nun hoffen die Musikverleger, dass das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft tritt.

Mit großer Erleichterung hätten die Musikverleger zur Kenntnis genommen, dass die Mehrheit des Deutschen Bundestages nicht den Forderungen einer Kappungsgrenze für die Urheberrechtsabgabe bei Kopiergeräten und elektronischen Speichermedien gefolgt sei, kommentiert der Verband die Entscheidung der Parlamentarier. Mit dem Wegfall der Bagatell-Regelung sei außerdem klargestellt, „dass zukünftig für jeden Gerätetyp, der auch tatsächlich in nennenswertem Umfang für Vervielfältigungen genutzt wird, eine Vergütungspflicht besteht“.

„Ich danke und gratuliere den Politikern der Fraktionen, die diesen Beschluss gefasst haben, zu ihrer Entscheidung, die Urheber nicht in ihrer Existenz zu bedrohen, sondern ihnen einen gerechten Anteil an den Verkaufspreisen der elektronischen Geräte zu sichern“, erklärte die DMV-Präsidentin Dagmar Sikorski. Gleichzeitig steht sie jedoch der Regelung sehr skeptisch gegenüber, wonach die Tarife zwischen den Parteien künftig ausgehandelt werden sollen. Es müsse sich bei einem Konfliktfall erst noch erweisen, ob es wirklich zu einer Beschleunigung bei den Entscheidungen der Schiedsstellen komme.

Die Verabschiedung des Zweiten Korbs stellt nach Sikorski einen „verheißungsvollen wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ dar. Es sei dem DMV offensichtlich gelungen, den Bundestagsabgeordneten „die Befürchtung der Autoren und Verleger deutlich zu machen, dass die Kreativen die Leidtragenden der Geiz ist Geil-Mentalität seien“. Denn die Autoren stünden am Anfang einer jeden musikalischen Schöpfung und müssten „auch nach der Veröffentlichung ihrer Musik durch eine adäquate Gesetzgebung vor der Flut von Begehrlichkeiten geschützt werden und eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Musik erhalten“.

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