Recorded & Publishing

Musikindustrie zieht Leitplanken für KI-Musik in den Charts hoch

In einer konzertierten Aktion präsentierten zahlreiche große und nicht ganz so große Musikunternehmen am 29. Juli 2026 ein Paket mit Richtlinien für die künftige Charts-Wertung von Titeln, die mit Hilfe von KI erstellt wurden.

Eigentlich wäre das ein Thema für die internationalen Branchenverbände und deren nationalen Organisationen gewesen. Doch IFPI, Impala, RIAA, BVMI, der VUT oder ihre zahlreichen Schwesterverbände standen nicht mit auf der Liste der Absender, als zu deutscher Zeit am Nachmittag des 29. Juli die neuen Thesen der Musikindustrie für künftige Musikcharts in aller Welt präsentiert wurden. Stattdessen ging es in alphabetischer Reihenfolge von Believe über die noch von einem Komma getrennten BMG und Concord zu Dirty Hit, Glassnote Records, Hybe, Mom+Pop Music und Partisan Records zu den Majors Sony Music, Universal Music und Warner Music. 

Gemeinsam, so hieß es in der Mitteilung, wolle man neue Grundsätze vorschlagen, die künftig regeln sollen, unter welchen Voraussetzungen sich mit GenAI-Hilfe erstellte Aufnahmen für eine Platzierung in den Hitlisten der weiten Musikwelt qualifizieren können.

Kurz zusammengefasst soll die Rahmenvereinbarung „eine klare Trennung zwischen menschlich geprägter Kreativität“ und solchen Werken schaffen, „die rein synthetisch oder durch nicht autorisierte KI-Modelle erzeugt wurden“, wie es in der Mitteilung heißt. Zudem solle sichergestellt werden, „dass Titel mit betrügerisch manipulierten Streaming-Zahlen“ nicht in den Charts gefeiert werden. Die jeweiligen offiziellen Charts der Nationen sollen so „den angemessenen Einsatz von KI im kreativen Prozess“ berücksichtigen können und zugleich doch „ein authentisches Forum für menschliches künstlerisches Schaffen“ bleiben.

Eine mit KI-Einsatz erstellte Aufnahme soll sich nur dann für die Charts qualifizieren, wenn die verwendeten KI-Tools ordnungsgemäß lizenziert sind, der Titel „maßgeblich von Menschen geschaffen“ wurde und keine Manipulations-Bedenken bestehen. Eine längere, sechs Thesen umfassende Liste, soll schließlich als Leitfaden für die Ermittler der offiziellen Charts, die Branchenverbände, die hier nun doch ins Spiel kommen, sowie die weltweit beteiligten Akteure dienen.

Der Vorstoß folgt auf die kürzliche Forderung nach einer international einheitlichen freiwilligen Kennzeichnung des KI-Einsatzes bei Musiktiteln. Titel, die unter die Definition „KI-generiert“ fallen, würden demnach künftig nicht als chartsrelevant gelten.

Die sechs an den Türen der Charts angeschlagenen Thesen im Originalwortlaut:

  • Any generative AI services used to develop the recording are properly authorised and lawful.
  • They are substantially human made.
  • They do not raise stream or chart manipulation concerns.
  • They comply with applicable laws, including those relating to copyright, related rights, and personality rights.
  • The making available of the recordings does not breach the terms of the generative AI service used.
  • The use of generative AI services to develop the recording is appropriately signalled to consumers on downstream services (e.g., digital streaming platforms), in accordance with any applicable legislation and/or industry labelling standards.

Hierzulande hatten der Bundesverband Musikindustrie und die Charts-Ermittler von GfK Entertainment im Frühjahr 2026 das Zehnjährige der deutschen Nummer 1 Awards gefeiert – 609 Trophäen wurden bis dahin binnen zehn Jahren verliehen.