Am 14. Juni , dass Onlineprovider, die ihren Nutzern über Plattformen wie Pirate Bay Zugriff auf urheberrechtlich geschützte Werke gewähren, damit im Sinne der sogenannten InfoSoc-Richtlinie die Urheberrechte verletzen können.
Musikindustrie sieht Rechte der Kreativen durch EuGH gestärkt
Am 14. Juni stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass Onlineprovider, die Nutzern über Plattformen wie Pirate Bay Zugriff auf geschützte Werke gewähren, damit Urheberrechte verletzen können. Beim BVMI spricht Florian Drücke von einem „überfälligen Urteil“.






