Recorded & Publishing

Musikindustrie kritisiert Hamburger Tauschbörsen-Urteil

Das Hamburger Landgericht verurteilte kürzlich einen jugendlichen Tauschbörsennutzer wegen zweier eingestellter Songs zur Zahlung von Schadensersatz. Allerdings drückt das Gericht die fällige Summe in den Bagatellbereich. BVMI-Justiziar René Houareau bezeichnet das Urteil als angreifbar.

Das Hamburger Landgericht verurteilte kürzlich einen Tauschbörsennutzer wegen zweier eingestellter Songs zur Zahlung von Schadensersatz an die Rechteinhaber. In dem Zivilrechtsstreit ging es um einen Jugendlichen. Der hatte im Juni 2006 im Alter von damals 16 Jahren über den Internetanschluss seines Vaters die Songs „Dreh‘ dich nicht um“ vom 1992er-Album „Ja ja“ (Warner Music) von Marius Müller-Westernhagen und „Engel“ vom 1997er-Album „Sehnsucht“ (Universal Music) von Rammstein über eine P2P-Plattform angeboten.

Neugierig?

Jetzt als Abonnent anmelden und weiterlesen.

Du hast noch kein Abo? Dann hol dir jetzt das Digitalabo für nur 39,90 Euro pro Monat.

Anmelden