Recorded & Publishing

Musikindustrie befürchtet nach BGH-Urteil Katz-und-Maus-Spiele

In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke durch volljährige Kinder eingeschränkt. Für Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie, weist dieses Urteil „in eine bedenkliche Richtung“.

In einem Grundsatzurteil vom 8. Januar hat der Bundesgerichtshof die Haftung von Eltern bei der Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke durch volljährige Kinder über einen familiären Onlinezugang eingeschränkt . So entschied der auch für Fragen des Urheberrechts zuständige 1. Zivilsenat des BGH, dass „der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht“, wie es in einer Mitteilung aus Karlsruhe heißt.

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