Kürzlich fällte der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zur sogenannten Störerhaftung. Demnach können Betreiber privater WLAN-Netze künftig auf Unterlassung verklagt werden, nicht aber auf Schadensersatz. Nach einer detaillierten Analyse des Urteils sieht der Bundesverband Musikindustrie die Position von Rechteinhabern durch die Bundesrichter „auf breiter Front gestärkt“.
Musikindustrie analysiert WLAN-Urteil
Kürzlich fällte der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur sogenannten Störerhaftung über WLAN-Anschlüsse. Nach einer detaillierten Analyse des Urteils sieht der Bundesverband Musikindustrie die Position von Rechteinhabern durch die Bundesrichter „auf breiter Front gestärkt“.






