Recorded & Publishing

Musikbranche beklagt spanisches Filesharing-Urteil

Ein spanisches Gericht hat eine Klage der IFPI abgewiesen, in der einem Spanier vorgeworfen wurde, unautorisiert Musikdateien angeboten und heruntergeladen sowie selbstgebrannte CDs verkauft zu haben.

“Extrem ungewöhnlich.“ Mit diesen Worten kommentierte ein Sprecher des internationalen Dachverbandes der Musikwirtschaft IFPI die Entscheidung eines spanischen Strafgerichts in Santander: Eine Klage der IFPI gegen einen 48-jährigen Filesharer war abgewiesen worden. In dem Fall wurde dem Mann vorgeworfen, Musikdateien über das Internet angeboten und heruntergeladen sowie selbstgebrannte CDs verkauft zu haben. Der spanische Phonoverband Promusicae hatte eine zweijährige Haftstrafe und 25.000 Euro Schadenersatz gefordert.

Doch der zuständige Richter Paz Aldecoa sah die Vorwürfe nicht als erwiesen an und entschied, dass Filesharing urheberrechtlich geschützter Musikdateien für eigene, nichtkommerzielle Zwecke nach spanischem Recht erlaubt sei. „Eine Strafe würde unterstellen, dass ein gesellschaftlich akzeptiertes und weithin praktiziertes Verhalten, das nicht kommerzielle Ziele verfolgt, sondern nur auf Privatkopien abzielt, kriminalisiert wird“, begründete der Richter das Urteil.

Promusicae hat bereits Revision eingelegt und sieht sich im Recht: „Ich habe mit dem Justizminister und dem Kultusminister gesprochen. Beide sagen, dass P2P-Nutzung klar illegal ist“, betonte Antonio Guisasola, Sprecher von Promusicae.

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