Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft hat gemeinsam mit dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Deutschen Bibliothek eine freiwillige Vereinbarung getroffen. Danach darf die Deutsche Bibliothek für bestimmte Verwendungszwecke CDs und Bücher vervielfältigen.
„Zur Sammlung und Archivierung von Musikaufnahmen insbesondere für wissenschaftliche und kulturelle Zwecke darf die Deutsche Bibliothek künftig auch kopiergeschützte Produkte kopieren“, erklärt Phonoverbandschef Gerd Gebhardt die Bedeutung des Abkommens für die Musikaufnahmen. Und Wulf D. von Lucius, der Vorsitzende des Urheberrechtsausschusses des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, ergänzt für die Buchtitel: „Nicht nur Bücher, sondern auch durch Rechtemanagementsysteme geschützte CD-ROMs oder e-Books dürfen jetzt zur Weitergabe an Berechtigte vervielfältigt werden.“
Einem möglichen Missbrauch der neuen Regelung will die Deutsche Bibliothek vorbeugen, indem sie das Interesse derjenigen Nutzer, die eine Kopie erstellen wollen, prüft und die Kopien mit einem personalisierten, digitalen Wasserzeichen ausstattet.






