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Münchner Gericht weist Auskunftsanspruch zurück

Das Oberlandesgericht München hat der Berufung eines Internet Service Providers in einem von BMG angestrengten Verfahren um die Herausgabe von Daten potenzieller Anbieter nicht lizenzierter Downloads stattgegeben.

Das Oberlandesgericht München hat kürzlich der Berufung eines Internet Service Providers in einem von BMG angestrengten Verfahren um die Herausgabe von Daten potenzieller Anbieter nicht lizenzierter Downloads stattgegeben. Zuvor hatte das Landgericht München der Plattenfirma im Juli 2004 das Recht zugesprochen, bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen entsprechende Auskünfte per einstweiliger Verfügung auf dem zivilrechtlichen Weg einzuholen. Laut „heise“-Informationen wurde das Verfahren nun einstweilen eingestellt. In seiner Urteilsbegründung soll das Gericht demnach in Frage gestellt haben, „ob der Verfügungsbeklagte an einer unterstellten Urheberrechtsverletzung beteiligt“ sei.

Im Kampf gegen die Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte über das Internet bedeutet der Münchner Richterspruch für die Musikbranche einen Dämpfer. Parallel geht die Branche allerdings weiterhin gegen so genannte Uploader vor und bemüht sich in seiner politischen Lobbyarbeit um Nachbesserungen beim Urheberrecht: Im zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle will das Forum der Rechteinhaber, dem 19 Organisationen wie der Bundesverband Phono, die GEMA, die GVU und der VUT angehören, möglichst auch eine Auskunftspflicht gegenüber Internet Service Providern verankern.

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