Die Öffnungsauflagen der EU-Kommission gegen Microsoft bleiben bestehen. Das EU-Gericht Erster Instanz hat die Sanktionen der Wettbewerbshüter für zulässig erklärt. Nun muss Microsoft sein Windows-Betriebssystem so schnell wie möglich ohne den Windows Media Player ausliefern. Der Softwarekonzern hatte im Juni vor dem Gericht Einspruch gegen die Maßnahmen der EU-Kommission eingelegt. Nach dem Urteilsspruch von Gerichtspräsident Bo Vesterdorf kann Microsoft zwar innerhalb der nächsten zwei Monate in Revision gehen, die Öffnungsauflagen müssen indes umgehend umgesetzt werden. Deshalb wird für Computerhersteller, die Windows schon vorab auf ihren Geräten installieren, ab Januar eine abgespeckte Version des Betriebssystems zur Verfügung stehen. Zudem muss Microsoft Drittfirmen Informationen zu diversen Windows-Schnittstellen zur Verfügung stellen, damit diese ihre jeweiligen Produkte besser an das Betriebssystem anpassen können.
Der Quasi-Monopolist wurde im März von der EU zu einer Geldbuße in Höhe von rund 497 Mio. Euro verdonnert, weil der Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei Betriebssystemen ausgenutzt hat, um Wettbewerbern auch in anderen Softwarebereichen das Wasser abzugraben. Unter anderem hatte sich RealNetworks über die Dominanz von Microsoft beschwert. Größter Nutznießer der aktuellen Gerichtsentscheidung dürfte indes Apple sein, da Computerkäufer künftig die Wahl haben, welche Software sie zum Abspielen von Musik und Videos auf ihren Rechnern nutzen wollen. Bislang nutzen erst zehn Prozent der Deutschen die Apple-Software iTunes, den Windows Player verwenden hingegen knapp 60 Prozent. Dessen aktuellste Version ermöglicht über seine Digital Media Mall den Zugang zu verschiedenen Downloadshops, die in Konkurrenz zum iTunes Music Store stehen.





